Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 14 (1911)
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 30 (sequence 30)
- Language
- German
- Belongs to
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— 30 — Als so im Jahre 1408 die Stadt wieder einmal von einer verheerenden Feuersbrunst heimgesucht worden war, kam der Bischof und Patriarch von Olmütz, Wenzel Kralik, im Sommer 1415 nach Hotzenplotz, um sich persönlich von dem großen Elend, das hier herrschte, zu überzeugen. Hier, an Ort und Stelle, verordnete er sogleich, was für das Wohl des Ortes zu geschehen habe. Vor allem suchte er Ansiedler hierherzuziehen, in dem er solchen mannichfache Benefizien verlieh. Mit Urkunde, dt. Hoczenplocz, Donnerstag vor Simon und Juda 1415, verfügte er auch unter anderem: „. . . . were aber das sich im die ehgenant unser Statt Juden Ziehen wollten, von wan Sie währen, die soll man aufnehmen, und die ehgenandte unser Statt soll Ihn g'loben, biß an unser vor¬ Stetten Friede und das man Sy geruhiglich ohn alle Hindernuß bey allem gleichen und Rechten behalten würdet, dieweil Sy under unß sein und darnach ein halb Jahr ..." Der dritte Zuzug erfolgte im Jahre 1543. Die Olmützer Bischöfe erhielten ihr Schloß, an der Stadtmauer gegen Osten gelegen, welches durch die Hussiten zerstört worden war, von den Pfandinhabern der Herrschaft und Stadt Hotzenplotz nicht mehr aufgebaut. Im Jahre 1448 war es zwar notdürftig restauriert worden, brannte jedoch bald wTieder ab, und der Platz wird noch 1514 als wüst bezeichnet. Aus diesem Grunde erfolgte die parzellenweise Veräußerung ihres Burgfriedens, von der Subjudexpforte bis zum Niedertore, an die sich meldenden Juden zur Ansiedelung, zur Erbauung von Familiantenhäusern. Unter diesen neuen jüdischen Ansiedlern befanden sich auch Flüchtlinge aus der Stadt Leobschütz, von denen allerdings in der betreffenden Urkunde nicht gesagt ist, ob sie sich für immer niederlassen durften; doch kann man dies mit der größten Wahrscheinlichkeit annehmen. Im Jahre 1570 nahm Bischof Wilhelm (1565—1572) noch zwölf Judenfamilien aus Prudnik-Neustadt auf, erlaubte ihnen, sechs neue Häuser No. XV—XX für zwölf Wirte zu erbauen, eine Schule zu errichten, einen Rabbiner und Lehrer zu halten gegen einen jährlichen Schutzzins von einem Dukaten für jede konzessionierte Familie und einen halben Dukaten für jede Witwe, mit Ausnahme des Rabbiners und des Lehrers. Auf dem ihnen zugewiesenen Grunde kamen zu den ersten vier Häusern und einer Chalupe zuerst noch zwölf, dann sechsundzwanzig und endlich im Laufe der Zeit zweiunddreißig Häuser und einige Chalupen in den Höfen hinzu. Für das Armenhaus, die Schule und die Synagoge wurden ebenfalls die Plätze bestimmt. Letztere wurde auf dem gegenwärtigen Grunde im Jahre 1570 erbaut. Mit zunehmender Bevölkerung mußte man auch den Friedhof erweitern. Zu diesem Zwecke erwarb man außerhalb der Stadtmauer die Parchaue, einen Teil des Stadtgrabens und des Walles. Die Judengemeinde wurde jedoch verpflichtet, dort eine Stützmauer aufzuführen, ein neues Grabenstück bis zum Abhänge auszuheben und ein neues Stück