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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1910-01-01 · 1 (1910) · p. Seite 158

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
13 (1910)
Issue
1 (1910)
Date
1910-01-01
Page
Seite 158 (sequence 182)
Language
German
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— 158 — machten und nach ihren Röcken sahen, waren diese verschwunden. Ein Dieb hatte sie mitgenommen. Die Chölmer glaubten aber, sie hätten die Häuser so weit fortgerückt, daß die Röcke unversehens darunter geraten seien. Durch diesen Erfolg ermutigt, setzten sie um so eifriger die Arbeit fort. 2) Die Chölmer wollten einst von ihrer Stadt nach der nächsten einen Weg aus Schnee anlegen. Als der erste Schnee gefallen war, beriefen sie eine Versammlung ein und beschlossen, daß vier Tage lang niemand das Haus verlasse, um nicht den Schnee zertreten zu lassen. Was war aber mit dem „Boiker" anzufangen? „Boiker" (Boker Morgen) hieß der Synagogendiener, der jeden Tag vor Sonnenaufgang an sämtliche Haustüren zu klopfen und „nach Schul" zu rufen hatte. Der „Boiker" würde doch den Schnee zertreten! So entschieden sie denn, daß vier der vornehmsten Vorsteher abwechselnd den Boiker auf der Schulter tragen sollten. 3) Für das große Bethhamidrasch (Lehrhaus) wurde ein großer Ofen angeschafft. Damit nun niemand den Ofen wegtrage, schrieben sie darauf: „Dieser Ofen gehört dem großen Lehrhaus der Gemeinde Cholm". 4) Bei einer Trauung standen Brautpaar und Unterführer bereits unter dem Trauhimmel, als der Synagogendiener hin und her lief und den Trauhimmel dahin und dorthin drehte. Auf Befragen erklärte er, er wolle es so einrichten, daß der Bräutigam mit dem Gesicht nach Osten zu stehe. 1) Der Soten hot dem Katarrh. (Nach dem hebr.: „Hasatan mekatreg)." 2) Leoilem nemm, tikkach — mohn waiter. 3) Auf Vorsteher: Bim'koni sche'en anoschim [wo keine Männer sind] is „Hischtaddel" oich a Mensch [Parodie auf einen bekannten Ausspruch in Pirke Aboth]. 4) Kol ho-oiskim bezorche zibbur H"b"hu jeschallem sechorom [wer sich den Gemeindeangelegenheiten widmet, dem wird es Gott lohnen], un wer si is a Kluger, nemmt sech alleje. 5) Wenn man sich über einen aufhält, der ein religiöses Verbot übertritt, antwortet er gewöhnlich: „Ich habe den Rabbiner gefragt." „Und was hat dir der Rabbiner geantwortet?" „Er sagte, daß es verboten ist." Diese Redensart geht auf das folgende Ereignis zurück. In der Stadt Berditschew baute sich ein Jude namens Samuel Kriwuschus in der Straße Machnuwka ein massives Haus. Die Bauleute arbeiteten auch am Sabbat. An einem solchen ging ein strenggläubiger Jude vorüber, und empört über die Sabbatschändung fragte er Samuel: „Was tust du da?" Ruhig antwortete der: „Ich habe den Rabbiner gefragt." „So?!" staunte der andei-e: „Und wie hat der Rabbiner entschieden?" „Er hat gesagt, daß es in meinem Falle ganz verboten sei." (1—5 aus Wilna.J

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