Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 13 (1910)
- Issue
- 1 (1910)
- Date
- 1910-01-01
- Page
- Seite 83 (sequence 107)
- Language
- German
- Belongs to
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— 83 — ausmas] 16 Schock. Die 24 Schock Pleten werden in 4 [Abteilungen] geschrieben 6 Schock jedes Mal und wann diese 6 Schock seinen ausgegangen, werden wieder 6 Schock geschrieben. 179. [Die Gehälter für den Rabbiner, Vorsänger und den S. D. werden in gleicher Weise behoben]. 180. [Das alljährliche] Etrog-Oeld, was sie kosten wird am [ersten Festtage] abgezogen, was sie kosten, wie es gelost ist worden laut [Verord. 135] das [Übrige wird wie oben] ausgehoben. 181. Muß man hier [alljährlich] nehmen 400 [Maß] Seidel [Branntwein] wird auch ausgeteilt [wie oben % und 2/sJ- 182. Mahlgeld muß man hier [alljährlich geben vier Gulden 30 Zalmer]; es wird herausgehoben vermöge Haushaltung und steht es zu [dem M. V.] wie er solchen machen will. Id est 4 f I. 30 kr. 183. Seinen alle Zettlen, wann gemacht werden in den Pinkas Nro.. . einzuschreiben, weilen [meistens] nicht akurat zu treffen seinen, manchmal bleibt etwas [mehr] manchmal etwas [weniger], damit wann [manchmal Ueberschuß] bleibt, wird das andre Malen wieder so viel weniger gemacht. 184. Hat Kahal [alljährlich noch mehr] Ausgaben und wird aber nichts aufgehoben nämlich [die in Kuttenplan zu bezahlende rwnö]: dem Herrn Direktor 2 ganze Taler und 1 Dutzend Lezelten, dem Herrn Ambtschreiber in Kuttenplan 1 ganzen Taler 7« Dutzend Lezelten; dem Herrn Pfarrherr 3 Stück Citronen, 12 Lot Pfeffer, 12 Lot [weißen] Ingwer, 72 Liter Reis» 12 Lot Confekt, 12 Lot rohe Mandeln, 12 Lot kleine Weinperlich,1) 12 Lot große Rosinen, 72 Lot Safran, 1/2 Liter Kesten,2) 72 Liter Zucker, 1/2 Lot Blit, % Lot Negel,3) */2 Dutzend Lezelten. Dem Herrn Direktor in Plan 4 Liter Zucker und 2 Liter Kaffee. pag. 23a. 185. Mehr muß man [jährlich] geben: achtzehn Oulden, sage 18 fl., Neujahrgeld 9 Gulden, Staatssteuer für die Gemeinde zwanzig Gulden, sage 20 f 1., für das Bethaus 1 Gulden 30 Zalmer, Schutzgeld für den [Rabbiner 1 Gulden, für den Vorsänger 30 Zalmer, zusammen 50 Gulden 30 Zalmer], sage 50 fl. 30 kr. Das wird aber in zwei Raten gezahlt nehmlich die Hälfte mit 15 fl. 15 kr. zu Jergi,4) die zweite Hälfte mit 15 fl. 15 kr. zu Gali.5) 186. Zu Neujahr muß in Plan, abgeführt werden gegen Quittung für das [»Beth Olam«6) daselbst drei Gulden] sage 3 fl. 2) Johannisbeeren. 2) Kastanien. 8) Gewürznelken. 4) Georgi, 24. April. ö) 16. Oktober. e) Dieser Friedhof ist vollständig verschwunden, man kennt nicht einmal mehr den Platz wo er sich befunden. Im Vorhause des Bürgermeisteramtes ist ein einziger sehr defekter Stein aus dem Jahre JTD? erhalten.