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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1910-01-01 · 1 (1910) · p. Seite 81

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
13 (1910)
Issue
1 (1910)
Date
1910-01-01
Page
Seite 81 (sequence 105)
Language
German
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— einher bleiben einige Seiten, wo [Unverheiratete und Zugereiste] aufgeschrieben werden und ebenso den Toraabschnitt bemeiden [und wie viel der Betreffende gespendet],1) 166. [Der Syn. Verw. muss an jedem Freitag das vom S> D. einkassierte Geld] übernehmen und [jedem Einzelnen], dass gezahlt hat, einzu schreiben. pag. 21b. 167. [Der Syn. Verw.] hat auch, wann sich Resten befinden und zahlen [innerhalb 4 Wochen] niks, diejenigen Restanten speeificiter dem [ML V.] einzuschreiben [und der M. V.] muß die [Betreffenden] extra mahnen, damit daß keine [Schulden für die Synagoge] anwachsen. 168. [Auch hat der Syn. Verwalter alle Rechnungen] just und in Ordnung zu haben [nichts am Heiligtum zu veruntreuen, daß er etwa von dem ihm anvertrauten Gelde] gebrauchen möchte, sondern er muß [dieses Geld] immer apparte halten [und den O. V. steht es zu, unerwartet]2) ihm zu revidieren und sollte von dem [Gelde das ihm anvertraut ist] zwei Gulden fehlen, [muß er nach Gutdünken der G. V.] bestraft werden. Die sonstigen Verordnungen.3) 169. [Nach dem Schebuotfeste versammelt sich die ganze Gemeinde zur Neuwahl der G. V. des A. V. und] des Kassiers und können sie nicht ender neu [gewählt] werden [ausser um die Zeit; auch] was bei Kahal vorgegangen wäre und nicht ausgemacht worden, muß [diesmal] auch ausgemacht werden, [so daß bei] Kahal niks anhängens bleibt. 170. [Inderselben Zeit findet auch die Taxation statt, was aber die Staatssteuer] betrefft, ist sich [immer] zu verhalten vermöge des »Schtar Kischur« und wie die [Bestimmung] gemacht darf werden, ob durch [bestimmte Personen] oder durch das [Los] oder durch [die Stimmenmehrheit] und wie die [Taxatoren] sich zu verhalten haben — obwol sich findet auf ein Zettel [beim Vorsänger R. Moses s. A.] datirt [Mittwoch 10. Ab 480] (1720) und hier die wörtliche Abschrift: Es hat sich hier die ganze Gemeinde Kuttenplan versammelt und es für ewige Zeiten auf sich genommen4) und so] ist es auch geblieben, daß hier die Gemeinde in [4 Abstufungen5) geteilt] worden ist, daß jede [einzelne einen Taxator] jährlich zu stellen hat, [sei es durch Wahl] oder durch [das Los und diese 4] müssen dann zusammen bleiben] — hat alles [von nun ab] Kahal zu disponieren, [der *) Auch dieser Pinkas mit sämtlichen Aufzeichnungen ist im Originale vollständig erhalten. 2) Diariö y'nan* 8) nbnpn nw. f , 4) ptn wpn on^j? i*?ap \vht?tra p"p ns^ sw.'ip bnp nrr» ppxrm myhi jn *wb rna ii,td^ xbi pösa 5) v*t d"»kd»m ityb fnani phm omar jdik h$ rat* *?np p"p~ rrs *«, vt> hnpb mdw mvpb "»^kh omano itf b*

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