Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 13 (1910)
- Issue
- 1 (1910)
- Date
- 1910-01-01
- Page
- Seite 57 (sequence 81)
- Language
- German
- Belongs to
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— 57 — ihm Wasser zu holen. Bis dieser wiederkam, sammelten sich die Schafe im Schatten der Mütze Gottes. Das. 120. Als Abraham in den Feuerofen geworfen wurde, sandte Gott zu ihm den Engel des Schutzes der Beschattung), der ihm Gesellschaft leistete. Grünbaum, Neue Beiträge 94. »w bxi bedeutet, daß Moses am Berge 120 Tage (dem Zahlenwerte von bx — 120 entsprechend) weilte. r\)tibx wird mit rm*ö bw nbw erklärt. Tanch. Bo 2, Buber. Zu wsbb'H s. noch Bacher, Bab. Amor. 14. Midr. Mischle zu 31, 24 und Jalkut z. St. Herr Rabb. Dr. Grunwald hatte die Güte mir mitzuteilen, daß Marc. Landau in »Hölle uud Fegefeuer«, Heidelberg 1909 S. 122 vom Schatten spricht und auf mehrere Stellen verweist; daß die jüdischdeutsche Übersetzung von Sam. Benveniste's ö'ö* "piK, die Jak. b. Elch. Heilpron 1599 in Venedig hat erscheinen lassen, der Frau Rosa Luzzatto gewidmet ist mit dem Vermerk: }öm pjnK jid \mw iiwik; daß ferner in der Geschichte »Der Geizhals« im Kab ha-jaschar die Dämonen keinen Schatten werfen und die Literatur über den Schatten zu ergänzen ist durch: Archiv f. Religionswiss. VIII, 104 ff. und Mitteil. d. Schles. Ges. f. Volksk. XII, 1 ff. * Der Pinkas der Gemeinde Kuttenplan. Von Dr. Seh. Ocliser. (Schluß.) 5. Kein [Bestimmung oder Verordnung] daerf nicht geschehen [ohne Vorwissen und Erlaubnis des M. V.] 6. Unter welchen [M. V.] daß ein Zettel [in unserer Gemeinde] aufgehoben wird, muß [der M. V.] den Zettel [mit seinem eigenen Namen] unterschreiben, [nach ihm] unterschreibt [der zweite G. V.]1), außerdem muß [der M. V,] den Zettel [in einen dazu bestimmten] Pinkas Nr. I2) eintragen lassen [von einem der Vertrauensmänner, damit] daß es aufgehoben wird, muß alles in den Pinkas Nr. 1 eingetragen werden. 7. Wann der [M. V.] nicht [zugegen] wäre, muss der [zweite G. V] alle [Agenden3) der Gemeinde] versehen. pag. 9b. 8. [Verordnung vom 5. Ijjar 476, 1716 laut] dem [alten] Pinkas4) pag. 88 b des Rabbiners Hennich1). x) Gemeinde-Vorsteher. 2) Ein solcher Pinkas hat in Plan später in Kuttenplan tatsächlich existiert, und ist er im dritten Brande 1872 (?) vernichtet worden. $) nbnpn wst 4) Auch dieser Pinkas hat existiert, von diesem wurden alle Verordnungen für das Bethaus speziell aber für die Ordnung des Gottesdienstes wörtlich in den uns vorliegenden Pinkas aufgenommen. 5) Kann mit Honig, von der eine Familie in Kuttenplan gelebt hat identisch sein, sonst ist nicht einmal sein Vorname bekannt. 5