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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1910-01-01 · 1 (1910) · p. Seite 51

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
13 (1910)
Issue
1 (1910)
Date
1910-01-01
Page
Seite 51 (sequence 75)
Language
German
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— 51 — <nr\ti)p bx), während der sich noch weiter hinausdehnende Schatten des Schattens (nto bx) heißt. Dieser ist natürlich nur morgens und abends sichtbar. Jener — sagt Raschi — ist dicht, finster, dieser dünn und durchsichtig1). Jedoch nur sitzen darf man im Schatten der Aschera nicht, aber darüber zu gehen ist erlaubt2). Man darf unter der Aschera Kräuter pflanzen, auch wenn der Schatten ihnen zu Nutzen kommt, weil auch die Erde das Wachsen der Kräuter fördert und diese ist nicht zum Genüsse verboten3). Im Schatten der Götzenhäuser darf man sich bis auf vier Ellen weit vom Gebäude nicht aufhalten4). Man darf im Schatten eines dem Heiligtum gewidmeten Taubenschlages oder einer Höhle nicht wohnen; hat man es aber getan, ist man der Veruntreuung vom Heiligen nicht schuldig5). Die Ursache ist das Verbot, von Götzen oder vom Heiligtum irgendwelchen Nutzen zu ziehen. Und wenn R. Jochanan b. Zakkaj im Schatten des Tempels Vorträge hielt, so findet dies darin seinen Grund, daß wohl die Aschera zum Zwecke des Schattens gepflanzt wird, nicht aber der Tempel6). Jedoch Maimuni lehrt: Wenn man ein Heiligtum baut, soll es als gewöhnliches Gebäude betrachtet werden, damit man nicht den Schatten des Heiligtums genieße7). Wenn die Zweige eines Baumes in das Feld des Nachbars hineinragen, so müssen, wenn es ein Johannisbrodbaum oder eine Sykomore ist, alle Zweige bis zur Grenze abgeschnitten werden, damit der Schatten dem Felde nicht schade. Ist es ein bewässertes Feld, so muß jeder Baum bis zur Grenze gestutzt werden, weil der Schatten dem Felde schadet8). Wenn die Zweige eines Baumes bis auf drei Spannen sich zur Erde neigen, werden sie in bezug auf Sabbat als Wohnung betrachtet, aber nur im Umfang von zwei Maß, da sie sonst nur als zum Schatten des Wächters dienend betrachtet werden9). 2) Ab, zara 48 b. Ebenso wird der Ausdruck in j. Ab. zara 43 b, 61 definiert: njw: nrso bmn l^aff toi nS^x mt u nyma bwt\ to fito to VIT D d. h. wenn der Baum umfällt und seine Länge die des Schattens deckt, ist es Schatten,, wäre aber der Schatten länger, dann ist es Schatten des Schattens. 2) Sch. Ar. J. D. 142, 9. 3) Das. 142, 11. Über diese Frage wird in der Mischna und im Talmud debattiert. Aboda zara 48 b. *) Sch. Ar. J. D. 142, 10. Von dem Toren singt Berachja hanakdan b^b» tos totf swn* Dukes, Blumenlese 113. s) T. Meila I, 558, 31 ptyiD kVi pirti xb. 6) Peszach. 26 a, Toszaf. s. v. iJKff. 7) H. Meila VIII, 4. Den Ausdruck rtlifilp to hat auch Maim. (H. Akk. VII, 11 beibehalten, aber für fito to hat er fito wbyru öWn to Schatten der Ranken und deren Blätter, was nicht ganz der Definition Raschis entspricht. 8) pnton rmb njn ton B. bathra 27 b. 9) Tur Or. Ch. und Sch. Ar. Or. Ch. 362, 1.

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