Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 13 (1910)
- Issue
- 1 (1910)
- Date
- 1910-01-01
- Page
- Seite 10 (sequence 55)
- Language
- German
- Belongs to
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— 10 — lieben übergebene Capital ohngefähr von 30.000 f. sage dreysig Tausend Gulden betreffend, mit den Vorbehalt, das sie die Interessen zum Theil dazu verwende, Götz und Oden, als die am längsten in meinen Dienst gewesene, jeden eine lebenslängliche Pension, einen jeden von 800 f., nach ihrem Tode aber diese 600 f. zu einem Fond für arme Verwandte sowohl als nohtleidende aller Art und aller Religionen zu verwenden, besonders aber Rücksicht auf solche Unglückliche zu nehmen, die blind oder sonst durch Gebrechen zur bedauernswürdigem Classe gehören. Übrigens, da ich es unbillig finde, irgend Jemand sey es Kind oder wer immer nach dem Tode noch vorschreiben zu wollen, so sage ich meiner Tochter nichts über ihre künftige Bestimmung, überzeugt und von ihrem Verstände erwartend, daß sie sowohl in Ansehung eine Heurath als sonstige Begebenheiten, die sie in diesen Leben ausgesetzt, sich immer so betragen werde, das sie die Erziehung und Sorgfalt, die sie bekommen, entsprechen werde. Auch bitte ich meine gute Tochter, einen jeden meiner Geschwister mit Zuziehung des Raths ihrer beyden Cousinen Rebecka Seligmann und Lea Salomon einen jeden ein Andenken in meinen Nahmen reichen zu lassen, sowohl an Nippes oder Schmuck, Kanten oder Schaals oder was die beyde genannten Cousinen, das Locale oder die Umstände genauer kennend, für gut finden werden für sie zu wählen, ich spreche hier nicht besonders von Peppi Sobottendorf(?), weil sie immer schwesterlich an mir gehandelt, folglich unter der Zahl der Geschwister mit inbegriffen ist Was das in Berlin von meinem väterlichen Erbe erkaufte Theil des Hauses betrifft, so vermache ich das Theil meinen Bruder- und Schwesterkindern mit dem Vorbehalt, das es immer den Itzigs ch en Nahmen beybehalte. Da ich aber nur über einen Theil oder gar Drittheäl, weiches noch nicht entschieden ist, zu disponieren habe, ich aber nicht weis, ob ich lange genug leben werde, um das Ganze für diesen Zweck an mich kaufen zu können, so bitte ich einen Sachverständigen, das insoweit auszuarbeiten, das meine Tochter das Capital von 30.000 fl. auch zum Ankauf, wenn es die an dem Hause ihelihabende Schwester E s k e 1 e s erlaubt, dazu zu verwenden, jedoch meiner Tochter die Interessen ä 4 prozent von den Capitai von 30.000 fl. entrichtet werden mögen, da sie dafür meine übrige Leute mit kleinen Pensionen oder auch nur Legaten nach bessern Einsicht und nach Maßgabe des Alters und der mir geleisteten Dienste versehen möge. Diesen Article. das Haus betreffend, in Ordnung zu bringen, verstehe ich nicht, denke aber, eine Idee dazu, um es gehörig auszuführen, genügsam entworfen zu haben. Da dies kein förmliches Testament ist, so glaube ich auch, die Kleinigkeit für das Armeninstitut nicht besonders erwähnen, da ohnedies der Armen gedacht und gerne gedacht ist. Meine Pensionisten muss ich meiner Tochter aufgeben, da sie schon