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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1910-01-01 · 1 (1910) · p. Seite 8

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
13 (1910)
Issue
1 (1910)
Date
1910-01-01
Page
Seite 8 (sequence 53)
Language
German
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— 8 — und Freunde. Keiner soll leer ausgehen. Für jeden Diener, für alle von ihr Unterstützten, für die Armen überhaupt wird eingehend gesorgt. Daß die jüdischen Armen besondere Berücksichtigung verdienen, wird damit begründet, daß sie auf ihre Glaubensgenossen allein sich angewiesen sehen, während die christlichen von beiden Gemeinschaften unterstützt werden. Seit 1798 bis 1815 werden die testamentarischen Bestimmungen immer neuer Überprüfung und Änderung unterzogen, zuletzt vor der Reise in »die mittäglichen Gegenden Frankreichs«. Die Ausdrucksweise, die unverkennbar die Berlinerin verrät» sowie die Orthographie werden hier unverändert wiedergegeben: »Ich bitte meinen Mann Nathan Adam Arnstein, das man nach meinem Tode mit das kleine mir ersparte Capital, welches man in meinen Schrank, an Obligationen, Lotterie-Obligationen und Wechsel finden wird, nach meiner heutigen Disposition verfahren zu dürfen [sie!]. Das bare Geld, Obligationen und Lotterie-Noten vermache ich die in meiner Familie in Berlin Bedürftigen, worüber meiner lieben Schwester Levy geb. Itzig die Besorgung zu übernehmen bitte, [die] davon für eine kleine Stiftung nach ihren Gutdünken errichten wird, wann mir von Gott nicht die Zelt verliehen wird, selbst die genauere Anwendung davon zu bestimmen. Ich erwarte diese Gute von meinen Mann um so viel mehr, da ich mir in denen mit ihn verlebten Jahren nichts als liebevolle Begegnung und Gewährung jedes Wunsches zu schmeicheln hatte. Auch vermache ich meiner lieben einzigen guten Tochter Jette Arnstein meinen Perlen-Schmuck, da sie von mir nichts als ein Andenken bedarf und ihr doch ihres Vaters-Vermögen und mein eingebrachtes und mütterliches Erbtheil genug bleibt, um sich und andern Gutes1) und wohl zu thun. Ich setze noch die Bitte hinzu, daß im Falle ich nicht Zeit hätte, alles genauer und nach den Gesetzen bestimmt zu ordnen, dies, da die Gewährung dieses Wunsches von meinen Mann abhängt, gelten zu lassen, überdies bitte ich meinen Mann, noch von meinen Nippes mir gehörigen zum Theil geschenkten Möbeln meinen Schwestern und Freunden ein Andenken nach seiner Wahl zu reichen. Ich füge für diese als gewis gewährte Güte so wohl als für alles Gute, was ich in unserer Ehe genossen, keinen Dank hinzu, sondern versichere, das ich mehr fühle, als ich ausdrüken kann. Fanny Arnstein geb. Itzig. Wien, den 22ten October 1798. Ich füge zu mehrerer Erläuterung eine kleine Liste bei von dem, was ich das mir ersparte Capital nenne: das von meinen lieben guten seiigen Vater ererbte Capital welches ich in Berlin stehen habe, wird mein Mann, wenn er es für gut findet, unsrer guten Tochter Jette mit der Bitte lassen, das sie x) Im Original doppelt unterstrichen.

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