Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 13 (1910)
- Issue
- 1 (1910)
- Date
- 1910-01-01
- Page
- Seite 33 (sequence 38)
- Language
- German
- Belongs to
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— 33 _ den eigentlichen Sitz der Juden hingegen berichtet der Pinkas nichts. Schon zu Beginn des 17. Jahrhunderts besaßen die Juden Häuser in der Petersvorstadt, dem jetzigen 2. Bezirk in Plan, ferner in der jetzt noch existierenden Fleischgasse und in der Schloßvorstadt. Einer ganz besonderen Begünstigung erfreuten sich die Juden unter der Herrschaft der Grafen Schlick1). Die Gemeinde entwickelte sich sehr rasch und um 1650—1660 war es Juda Judele, der gegen die Entrichtung eines jährlichen Erbzinses von 40 Schock Meißnisch allein das Recht hatte, in der ganzen Umgebung von Plan den Hopfenhandel zu betreiben. Seine Niederlage besaß er in einem ihm dazu angewiesenen Gewölbe der gräflichen Münze. — Unter der Herrschaft des Grafen Franz Ernst von Schlick verschlimmerte sich die Lage der Juden und als er am Neujahrstage 1661 der Stadt neue Privilegien verlieh, wurde den Juden die Petersvorstadt ein für allemal als Wohnsitz untersagt. Zum Ersätze dafür aber wurden ihnen einige Plätze in der Schloßvorstadt angewiesen. Unerträglich aber wurde ihre Lage nach Übernahme der Planer Herrschaft durch Maria von Sinzendorf geb. von Althan im Jahre 1665. Die Juden durften neue Plätze nicht weiter bebauen und auch den Handel nur in ganz beschränktem Maße treiben. Schlimmer wurde es noch als sich die Gräfin zum zweiten Mal mit einem Grafen Anton Franz von Collalto und St. Salvatore verheiratete, 1668, denn ein Jahrzehnt später schon mußten die Juden samt und sonders für ewige Zeiten Plan verlassen. Daß die sie an der Vertreibung selbst Schuld gehabt haben, ist wohl nicht anzunehmen2). Zwar erhielten die Juden ein kaiserliches Reskript, in welchem es hieß: »Wo die Juden einmal auf einer Herrschaft sind, da sollen sie ungekränkt verbleiben«. Aber bevor noch dieses Reskript eingelangt war, hatte die Gräfin die Judenhäuser versiegeln lassen, und da die Juden bereits in Kuttenplan freundlich aufgenommen waren, ließ die Gräfin das Reskript im Rathaus verlesen, und bezog den Inhalt desselben auf die Herrschaft Kuttenplan. Die Grafen Haimhausen erwiesen sich aber den Juden nicht nur freundlich, sondern als ihre Wohltäter. Der Graf Sigmund Haimhausen versicherte sie seines obrigkeitlichen Schutzes »gegen jedwede boshafte Neckung und ungebührliche Anthuung«. Die Abnahme des Rauhleders von der gräflichen Herrschaft wurde ihnen freigestellt. Sämtliche Klagen, die von christlicher Seite gegen einen Juden vorgebracht wurden, sollten der Entscheidung eines Judenrichters mit dem Rechte einer »via recursus« vorbehalten sein. Ferner sollte ein Jude *) Friedrich gestorben 1610, Caspar gest. 1624, Heinrich gest. 1650. 2) Der Graf soll seinen Hausjuden über den Charakter der Gräfin befragt und dieser ihm geantwortet haben: »Euer Exzellenz werden mich armen Juden nicht verraten, ich will die Wahrheit bekennen. Sie ist eine reiche, gescheite und schöne Frau, aber giftig wie eine Schlange.« Vergl. Scnft a. a. O. 228 ff. 3