Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 11 (1908)
- Issue
- 3 (1908)
- Date
- 1908-01-01
- Page
- Seite 113 (sequence 25)
- Language
- German
- Belongs to
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— 113 — nimmt, daß die Cremoneser Übersetzung der Wiederabdruck einer früheren sei1), mithin die Ausgabe des Aemilius ein Nachdruck dieser früheren, wäre es unseres Erachtens nicht unmöglich, daß vielleicht alle diese Publikationen auf eine gemeinsame, unbekannte alte Handschrift zurückgehen. Die aus dem 15. Jahrhundert stammende Handschrift aus der Sammlung de Eossi soll nach Steinschneider im ganzen mehr mit der zu Cremona veröffentlichten Ausgabe übereinstimmen als mit der Konstanzer, von welcher ebenfalls eine Handschrift erheblich abweicht, die 1514 datiert ist und sich in der Bodleiana befindet2). Zu erwähnen ist noch, daß der Cremoneser Pentateuch 1583 zu Basel3) in der Offizin von Israel Sifroni nachgedruckt wurde, ferner noch einmal in Basel 1603, in Prag 1608 und 1610, später auch in Frankfurt a. Main, ein Beweis dafür, daß die jüdischdeutschen Pentateuchübertragungen mit den Haphtaroth und Megilloth sehr gekauft wurden. Später wurden diese Übersetzungen mit midraschischen und haggadischen4) Erklärungen und Erzählungen versehen und bildeten so die Grundlage von Volksbibeln, die wir unter dem Titel „Teutscli-Chwnesch" und „Seena u-Beena" bei Erwähnung der religiös-ethischen Volksliteratur kennen gelernt haben5). Neben dem Pentateuch wurden auch einzelne andere Bücher der Bibel in die jüdisch-deutsche Sprache übersetzt6). So erschien 1) Grrünbaum, Chrestomathie, S. 586. 2) Steinschneider, Geigers Zeitschrift I. S. 286—7. 3) Wolf, Bill. mir. II, S. 455; IV, S. 188; Steinschneider, Catal. Bodl, Nr. 1190—93; Purst, Bill. Jud. I, S. 131 s. v. Low Bresch; Grünbaum, Chrestomathie, S. 12. 4) «"H?«!5? rThMi [Haggädä, Fl. Haggädö#]: eigentlich das Aussagen, das Lehren, ist jetzt übliche Bezeichnung des gesamten nicht-halachischen (siehe unten „Halacha") Inhaltes der Talmude und Midrasche. Vgl. Strack, Einleitung in den Talmud, S. 4. i-tobii, rVdbii [H%ä%ä, Fl. H^la^c^]: das Gehn, das Wandeln; übertragen: a) der durch das Gesetz normierte Wandel, ß) das Gesetz, nach dem der Lebenswandel sich zu richten hat. Halachoth: a) religionsgesetzliche Bestimmungen, ß) Sammlungen solcher Bestimmungen. Strack, a.a.O. 5) Siehe S. 99. 6) Vgl. die Literatur S. 108 Anm. 3; Grünbaum, Chrestomathie, S. 10f. — Vollständige Bibelübersetzungen finden wir erst im XVII. Jahrhundert und zwar von Jekutiel Blitz, Amsterdam 1676, und Joseph Witzenhausen, Amsterdam 1677. Vgl. Steinschneider, Jüdische Literatur, S. 458; Karpeles, Gesch. d. jüd. IAt II, S. 1008—9; Grünbaum, Chrestomathie, S. 18—19.