Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 11 (1908)
- Issue
- 2 (1908)
- Date
- 1908-01-01
- Page
- Seite 86 (sequence 46)
- Language
- German
- Belongs to
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— 86 — Bücher- und Zeitsohriftenschau. M. Huguet. Les Juifs du Mzab. Bull, et Mem. de la soc. d'Anthrop. de Paris. 1902. S. 559—573. Die jüdische Bevölkerung der Oase Mzab ist etwa 900 Köpfe stark, von denen 841 in Ghardaia wohnen. Die Herkunft dieser saharischen Juden ist unbekannt. Nach einer mzabitischen Überlieferung soll der erste Jude im 8. Jahrhundert der Hedschra zur Verstärkung der Bevölkerung hingebracht worden sein. Vor der französischen Okkupation war die Lage der Juden eine sehr schlechte. Sie mussten in einem besonderen Viertel wohnen und nur schwarze Kleidung tragen. Der Typus und der Gesichtsausdruck der 'mzabitischen Juden ist im allgemeinen fein zu nennen, was sich besonders von den Jüdinnen und von den Kindern sagen las st. Leider sind sie in ihrem Äusseren und ihrer Kleidung, die der Kleidung der Eingeborenen gleicht, sehr schmutzig. Sogar während der Jahresfeiertage wird die gewöhnliche Kleidung nicht abgelegt, was unvorteilhaft gegen die Sitte der Araber absticht. Die Geburt scheint sehr leicht von statten zu gehen, denn viele Frauen gebären ohne jegliche fremde Hilfe und suchen solche nur dann, wenn schon alles fertig ist. Man bringt die Gebärende auf heisse Asche und überlässt sie sich selbst in einer dunklen Zimmerecke. Die Neugeborenen werden meistens zwei bis zweieinhalb Jahre lang gestillt, wobei die Mutter bei der Geburt eines Mädchens etwa zwei oder drei Monate, bei der eines Knaben aber ein ganzes Jahr von jeglicher häuslicher Arbeit befreit ist. Mit vier oder fünf Jahren werden die Kinder einander verlobt und nach der Bar Mitzwah verheiratet. Vierzehnjährige Mütter sind keine Seltenheit. Obgleich die Kinder lebensfähig geboren werden, ist doch die Sterblichkeit unter ihnen infolge mangelhafter Pflege eine enorme. Zwilling sind häufig; sind sie von verschiedenem Geschlecht, so stillt die Mutter nur den Knaben, während das Mädchen von Ziegenmilch genährt wird. Drei Tage vor der Hochzeit stattet die geputzte Braut in Begleitung einiger Freundinnen Besuche bei befreundeten Familien ab, von denen sie mit Kleinigkeiten beschenkt?wird. Am Tage der Hochzeit wird die Braut in die Mikwah geführt, wo sie siebenmal untertauchen muss. Nach der Mikwah wird die Braut im Elternhause festlich gekleidet, aber barfuss gelassen, denn Schuhwerk darf sie erst nach der Hochzeit tragen. Gegen Abend fangen die eigentlichen Hochzeitszeremonien an. Man umgibt den Kopf der Braut mit einem seidenen Tuch, in dessen Falten angezündete Lichter gesteckt werden und lässt sie auf ein Schaffell sich niedersetzen. Auf diesem Schaffell, das sie als Mitgift von ihren Eltern bekommt, wird die Braut von den Freunden des Hauses in die Wohnung des Bräutigams getragen, wobei religiöse und weltliche Lieder gesungen werden. Dort angelangt, sucht ein Teil des Zuges die Gallerie des eisten Stockes zu erreichen, um die Braut, die von den Tragenden durch Schwenkung des Felles in die Höhe geworfen wird, zu ergreifen und sie ins Brautzimmer zu tragen. Der Braut wird vom Bräutigam eine Aussteuer in der Höhe von 25 bis 500 Fr. ausgesetzt. Diese Summe ist persönliches Gut der Frau, auf die sie bei Verlust des Mannes das Eecht zu reflektieren hat. Die Lage der Frau ist eine untergeordnete, sie geniesst weder Freundschaft noch Achtung. Sie^kommt nie im Hause des Mannes nieder, sondern begibt sich dazu ins Elternhaus. Auch wird sie noch etwa fünfzehn Jahre nach der Hochzeit von ihren Eltern ernährt. Sie darf nicht zusammen mit dem Mann und manchmal sogar nicht in seinem