Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 11 (1908)
- Issue
- 2 (1908)
- Date
- 1908-01-01
- Page
- Seite 77 (sequence 37)
- Language
- German
- Belongs to
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— 77 — werden, weil dieser Traum ohne Zweifel vom Himmel kommt und diesen überwiegt nur ein solches Kollegium, in welchem die Schechinah sich befindet, wozu wie beim Gebete, zehn Personen notwendig sind. Weiß er, wer ihn in den Bann legte, so gibt es keine Hilfe, selbst dann nicht, wenn man ihm im Traume zugleich den Bann löste. Denn wie es kein Getreide ohne Stroh gibt, so gibt es keinen Traum ohne unnütze Dinge und in diesem Falle ist die Lösung des Bannes das unnütze Ding1). Ebenso muß einer, der im Traum ein Gelübde tut, seiner Pflicht von zehn Männern enthoben werden, trotzdem zum rechtskräftigen Gelübde sein guter Wille und seine reife Überlegung erforderlich ist, die im Traume fehlen2). Um seiner Sache gewiß zu sein, darf sich der Träumer nicht mit einer Traumverbesserung begnügen, sondern muß versuchen, die Macht des Traumes auch durch Fasten zu entkräften. Darum lehrt Rab3): Fasten wirkt gegen (bösen) Traum, wie Feuer gegen Werg. Das will sagen, so sicher wie Feuer Werg vernichtet, so gewiß verhindert das Fasten die bösen Folgen des Traumes. E. Chißda fügt hinzu, daß man am selben Tage fasten muß und R. Josef ergänzt: selbst am Sabbat. Denn jeder Fasttag kann geborgt und bezahlt d. i. aufgeschoben werden, aber dieser erleidet keinen Aufschub. Jedoch ist nicht jeder Traum des Fastens wert. Traumfasten ist nur in folgenden Fällen gerechtfertigt: Wenn man vom Verbrennen einer Thorarolle, vom Schlußgebet des Versöhnungstages, vom Ausfallen der Balken des Hauses oder der Zähne träumt. Manche wollen behaupten, auch wenn man im Träume heiratet und wenn man aus der Thora liest. Aber auch in diesen Fällen muß man denselben Traum dreimal gesehen haben, sonst verdient er keinen Fasttag4). Daß jeder Fasttag sich aufschieben, oder — nach dem technischen Ausdrucke — sich ausborgen und bezahlen läßt, nur dieser muß unmittelbar nach dem Traume gehalten werden, wird folgendermaßen erklärt: Dem Tage auf Erden entspricht ein ähnlicher Tag im Himmel. Wenn man also gleich fastet, so kann man die schlechte Bedeutung des Traumes noch wettmachen; schiebt man aber den Fasttag auf, so kann er schon die entsprechende Wirkung nicht ausüben, denn dieser Tag hat oben schon eine ganz andere Bedeutung5). Und wirklich hat R. Joße b. Chalafta dem einen von zwei Träumern, die zu verschiedenen Zeiten denselben Traum hatten, im günstigen, dem anderen im ungünstigen Sinne gedeutet6). Das Traumfasten kehrt sich auch an den Sabbat nicht, weil das Bewußtsein, den bösen Traum wirkungslos gemacht!) Nedar. 8a. Über den Vorgang der Bannlösung, die auch durch dreimalige Rezitierung verschiedener Verse geschieht, S. Sch. Ar. J. D. 334 35, Sab. Kohen 54. Tasbez IL 129. 2) Sch. Ar. das. 2102. Türe Zahab 4. s) Sabb. IIa. 4) Tur. Or, Ch. Sch. Ar. 2885. Beth Jos. und Mag. Abr. das. 5) Sohar III. 92 a. 6) j. Maas, scheni 55b.