Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 1924-1925
- Issue
- Jahrbuch (1924-1925)
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 607 (sequence 632)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2638044-2638085-2638086--3109-2640483- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Fleseh, Der Pinax von Austerlitz. 607 sich die genannte Frau Schöndl verpflichtet, die Gemeinde Austerlitz von jeder Klage und jeder Schuld zu befreien und entheben. Dies alles ist geschehen, wie ein vollständiger Kauf, und zur besondern Bekräftigung hat Frau Schöndl selbst gefertigt und, wie es sich von selbst versteht, haben auch die von der Gemeinde dazu Gewählten, welche die Gemeinde Austerlitz vertreten, selbst gezeichnet. Hier in Brünn, d. 6. Tag der Woche, Rüsttag des Sabbats, 10. Sivan 534 ( 20. Mai 1774). Sehöndel, Frau des verstorbenen Salman Dobruschka s. 1., Abraham, Pölitz, Lipmann Kadisch, Möschen Bus (VU12) — Vor uns den endesgefertigten Zeugen ist das geschehen, was hier verzeichnet, auch haben sich die von der Gemeinde zur Vertretung Gewählten unterfertigt. Dies bestätigen wie ersichtlich am Rüsttag des Sabbats 10 Sivan 534 (= 20. Mai 1774) Leser Pölitz, Elia Zwi Istel aus Kromenau1). S. 179b h. Heute am unten angegebenen Tage haben die Vorstände der Gemeinde sich versammelt und mit dem angesehenen und bekannten hrr Anschel Oppenheim2), Sohn mhrr Samuel Oppenheim, einen Ausgleich vereinbart, daß er sich verpflichtet 18 Gulden zu zahlen. Der Ausgleich beginnt mit Neumondstag des Monates Abh 526 (= 7. Juli 1766) und hat seine Gültigkeit für drei Jahre, so er in Brünn wohnhaft bleibt. Sollte er aber seinen Wohnsitz von Brünn in eine andere Stadt verlegen, dann braucht er diesen Vergleich nicht einzuhalten. Somit hat der Genannte die Gemeindezugehörigkeit gleich jedem andern Mitgliede der Gemeinde, so daß, was Gott verhüten möge, wenn irgend ein Leid (Todesfall) eintritt, er nicht mehr zu leisten hat als ein anderes Mitglied der Gemeinde. Geschehen im, Einverständnis, ohne Zwang, bei klarer Einsicht und zur Bekräftigung gefertigt heute Sonntag, 14. Ab 526 (=20. Juli 1766), Anschel Oppenheimer. S. IIb h. Nachdem sich streitlustige Männer gefunden, die 1) Vgl. oben. 2) Über Anschel b. Emanuel b. Samuel O. vgl. Wachstein, Inschriften II, S. 326. — Über Verleihung der Gemeindezugehörigkeit Gb. S. 21, 22, 23, 29, 69, 71, 78, 85, 128, 133—136, 146, 162, 178, 193 u. a. v. a. St.