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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1924-01-01 · Jahrbuch (1924-1925) · p. Seite 606

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
1924-1925
Issue
Jahrbuch (1924-1925)
Date
1924-01-01
Page
Seite 606 (sequence 631)
Language
German
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606 Flescb, Der Pinax von Austerlitz. die Summe von 2252 Gulden bezahlt wurde. Der Rest, der noch zu zahlen, ca. 370 Gulden, wird von den Vorstehern folgendermaßen verrechnet. Der verstorbene mhrr Salman hat mit der Gemeinde vereinbart, daß er für die Gewährung der Stetigkeit in Austerlitz 20 Gulden jährlich zu entrichten habe. Von der Zeit an aber, da er die genannte Schuld pr. Cession übernommen, hat er, der verstorbene mhrr Salman, keine Zahlung geleistet. Er wurde aber auch von der Gemeinde darum nicht angegangen, weil es ja beiden Parteien günstig, daß die Gemeinde, welche gegen 370 Gulden schuldig war, successive abzahle, der Gläubiger aber, der genannte mhrr Salman, successive „doch contirt wird". Dazu kommt auch noch, daß nach dem Tode des vornehmen Lipmann Heller1) dem mhrr Salman eine Quittung über 50 Gulden übergeben wurde, welche der Genannte mhrr Lipman als Begräbnisgeld schuldig, und diese 50 Gulden seien als Abzahlung auf die Gemeindeschuld in Abrechnung zu bringen. Nachdem aber nun auf Grund der Aussagen der Frau Schöndl und der genannten Vorstände einer oder zwei von ihnen den Bann des Rabbinatscollegiums auf sich nehmen sollten (um die Aussagen eidlich zu bekräftigen), so wurde ein Ausgleich vereinbart u. z. ohne Zwang, gutwillig, daß Frau Schöndl sich verpflichte, von heute innerhalb vier Wochen der Gemeinde Austerlitz 50 Gulden rheinisch zu geben, damit wäre sie gegenüber der Gemeinde und der Chevra Kadischa der Kabranim (= Beerdigungsbrüder) für die Begräbniskosten ihres Mannes, welcher in ihrer Gemeinde begraben, entlastet. Von jetzt an bis an das Ende dreier aufeinander folgender Jahre habe sie die Gemeindezugehörigkeit wie früher in jeder Art, gleich einem Einwohner der Gemeinde, ohne daß sie dafür auch nur einen Kreuzer zu zahlen hat. Die Gemeinde ist aber auch von der genannten Schuld befreit und enthoben. Es hat 1) Gb. S. 179b findet sich folgende Eintragung: Am heutigen Tage beschließt die Gemeinde, dem Gelehrten mhrr Lipmann Rakonitz aus Brünn die Gemeindezugehörigkeit zu erteilen und er verpflichtet sich jährlich 3 Kremnitzer rote (= Dukaten) zu zahlen. Dieser Ausgleich gilt für 3 Jahre. Austerlitz, am Mittwoch, 20. Sivan 526 ( 28. Mail776) Gefertigt Lipmann ha-Levi Heller. Vgl. auch oben.

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