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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1924-01-01 · Jahrbuch (1924-1925) · p. Seite 608

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
1924-1925
Issue
Jahrbuch (1924-1925)
Date
1924-01-01
Page
Seite 608 (sequence 633)
Language
German
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608 Fl esch, Der Pinax von Austerlitz. üble Nachrede über den geehrten Moscheh, Sohn des verstorbenen Gelehrten mhrr Moscheh1), verbreiten, Worte, die man nicht niederschreiben kann, deshalb wird von heute an und weiter bestimmt; wer es wagen sollte gegen den genannten hrr Moscheh2) den Mund zu öffnen, einen Makel ihm anzupichten, der soll vom Rabbinatscollegium mit einem Pönale belegt, aber auch vom weltlichen Gerichte verfolgt werden. Zunächst muß das Pönale für die Gutsherrschaft vom Beschämer (= Verleumder) eingehoben werden, das Pönale befreit aber nicht vom Banne und es soll verkündet werden: „X hat nichts Gutes geübt etc." Diese Angelegenheit wurde nach strenger Untersuchung beendet, es wurde gesucht und nicht die geringste Spur eines Makels gefunden. Ein Collegium forscht einem andern nichts nach, so wollen wir auch den seinerzeitigen Nachforschungen vollen Glauben schenken, ist es ja doch Eigenschaft der Weisen, das Gute der Welt zu überliefern. Uri Lipmann aus Na'S (= Nikolsburg), Rabbiner in Austerlitz. S. llah3). Nachdem der Gebildete Jakob Kanitz, Schwiegersohn des geehrten Moscheh ha-Levi, sein Haus hinter dem Gotteshause unserer Gemeinde hat und der Raum ihm zu eng ist, so daß er mit dem Bündel auf dem Rücken nicht ein und ausgehen kann und diese seine Beschwerde den Vorstehern der Gemeinde vorgetragen, so wurde ihm die Erlaubnis erteilt, eine Tür gegen Norden hin herauszubrechen, d. i. gegen den freien Platz hinter den Häusern der Judengasse, welche neben der Synagoge stehen. Er darf auch einen Riegel an der Tür anbringen, so daß er diese nach Belieben auf und zuschließen kann. Er hat mit vollem Gelde seine Pflicht gegen die Gemeinde erfüllt. Zur Erinnerung, daß diese Bewilligung dem R. Jakob erteilt wurde, zeichnet Montag, 5. Nissan 485 (=19. März 1725), Zwi Hirsch ha-Levi. S. 393a d. Resolution. Um den Ruhestand in der Gemeinde zu erhalten und allen Uneinigkeiten und Zwistigkeiten vorzubeugen, ward hiermit obrigkeitlich verordnet, daß die 1) Der posthume Sohn trägt den Namen des Vaters. 2) S. 12b erscheint er als Pächter des Fleischkreuzers, Jahr 1726. 3) S. auch Gb. S. Hb.

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