Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 1924-1925
- Issue
- Jahrbuch (1924-1925)
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 605 (sequence 630)
- Language
- German
- Belongs to
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Flesch, Der Pinax von Austerlitz. 605 zum Segen, mit vollgültigem Bekenntnis, ohne Zwang, ohne daß dieses vom heutigen Tage an in Ewigkeit zu ändern, über die Schuld von 2620 und einigen Gulden, welche die Gemeinde Austerlitz dem Herrn Godfried Josef von Flam schuldig war und, wie aus der Cession vom 17. Juli des Jahres 1761 ersichtlich, ihrem genannten verstorbenen Manne Schuld und Zinsen cedirt worden ist, einbekannt: Es sind am unten genannten Tage die Vornehmen und Erwählten der Gemeinde Austerlitz hier erschienen und verlangten von der vornehmen Frau Schöndl, ihnen den Wechselbrief zurückzugeben oder vollgültige Quittung auszufertigen, nachdem sie ihr als Hausvorstand mitgeteilt, daß die ganze Schuld bis auf den letzten Kreuzer bezahlt. Sie haben aber auch das Gemeindebuch vorgewiesen, aus welchem ersichtlich und durch die Handschrift des verstorbenen Rabbiners und Vater des Gerichtes mhrr Löb Steinitz1) bestätigt, daß auf obige Schuld bereits durch den verstorbenen Vorsteher mhrr Josef Bär im Jahre 1761 den Knaben als Stellvertreter des Vaters auf den Knieen hält. — Das Gemeindebuch S. 15a verwahrt die Abschrift des Protokolls d. dto. Brünn 20. März 1775, welches Wittib Schöndl Dobraschka über Aufforderung des hochfürstlichen Oberamtes Austerlitz beim wohlweisen Magistrat der königl. Stadt Brünn prästiert und mit welchem sie sich verpflichtet, über ihre mit ihrem verstorbenen Manne Salomon Dobruschka erzeugten, in der Minderjährigkeit hinterbliebenen 11 Kinder: Moises, Gerson,Blümche, Sara,Rebeka, Guterle, Jakob, Josef, Veronika (mit Franziska identisch); s. Wachstein, Inschriften II, S. 527). David (im Gb. S. 76a findet sich folgender Eintrag: am heutigen Tage hat die Gemeinde Austerlitz ein Attestat dem Salman Dobruschka aus Brünn gegeben, daß sein Sohn David am 20. Dez. geboren und am 28. Dezember 1765 in den Bund Abrahams aufgenommen wurde. Der Sandek war hrr David Arnstein aus Wien, der Beschneider war mhr Lipmann Rakonitz (mit Lipmann ha-Levi Heller aus Brünn identisch), David und Esterle, jeden bei deren Vogtbarkeit 1000 fl. (laut Testament) und eine Ausstaffierung (Ausstattung) zu geben. Zu einer wahren Sicherheit und Hypothek gibt sie ihr Hab und Vermögen und verschreibt den unter den hochobrigkeitlichen Petersberger der Gassen Zeile Jurisdiction mit dem allerhöchsten Konsens besitzender Freihof cum omnibus appertionibus (mit allen Bestandteilen) benennen und verschreiben. 1) Löb Steinitz wird als Rabbiner im Gemeindebuche nicht genannt, dürfte mit Löb Neustadt identisch sein; vgl. oben.