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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1924-01-01 · Jahrbuch (1924-1925) · p. Seite 604

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
1924-1925
Issue
Jahrbuch (1924-1925)
Date
1924-01-01
Page
Seite 604 (sequence 629)
Language
German
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604 Flescb, Der Pinax von Austerlitz. beschlossen; So jemand seinen Sohn, oder seine Tochter verheiratet,' so soll vom heutigen Tage als unübertretbar festgesetzt werden, daß der Lohn der Musikanten in 3 Klassen gleich dem Himmelgelde (nöln JTIJ7D) eingeteilt werde. Der Reiche darf nicht mehr als 4 Gulden Honorar geben, darin ist bereits das „Anbeißgeld" (Frühstück), desgleichen alle andern Auslagen eingeschlossen. Ein Mittelmann soll 3 Gulden und ein Armer 2 Gulden zahlen, darin ist alles eingeschlossen und so soll es als unübertretbar Gesetz für alle Gemeindemitglieder bleiben. . Heute Montag, Fasten Ester 522 (=8. März 1762). Folgen 6 Unterschriften. Verwaltung von Waisengeld. S. 5b h. Am unten genannten Tage übergaben die Vorstände der Gemeinde, dem vornehmen Löb b"1 nv'"D (=p hl D^n tpV H) 10 Gulden 5 Kreuzer Waisengelder1) von seinem verstorbenen Bruder Schalem, um diese aufs Beste anzulegen. Das Geld empfing die Gemeinde aus der Hand des h"r Hirsch, der dieses in Böhmen von Falk Raudnitz erhielt. Genannter Schalem starb in Raudnitz. 10 fl. 17 Kr. wurden der Gemeinde übergeben. Nach Abzug für Stempel und Schreibgebühr verblieben 10 fl. 5 Kr. Diese wurden hrr Löb übergeben. Löb und seine Frau Perl haben sich durch Mantelgriff, zuerst die Frau und dann der Mann, verpflichtet, zur Zeit der Verheiratung der Tochter des Schalem die genannte Summe zu zahlen und sich mit all ihrer beweglichen und unbeweglichen Habe dafür verbürgt. Geschehen Dienstag, 10. Elul 528 (= 23. August 1768). Mit Übergabe der Feder Perl Frau des Löb, Löb b"i rrns. S. 17ah. Vor uns, gefertigten Zeugen, hat die vornehme, viel gerühmte Frau Schöndel2) — soll leben —, die Gattin des verstorbenen mhrr Salman Dobruska3), das Andenken des Frommen 1) Über Mündelgelder und Vormundschaften vgl. Gb. S. 19 a, 220, 225, 286, 382b—384 u. a. a. St. 2) Vgl. oben. Witwe Schöndl aus Brünn spendet aus Anlaß des Brandes im Jahre 762 der Gemeinde Austerlitz 30 fl. 3) Salman Dobruschka war am 8. Dezember 1765 Sandek ( Syndikus-Stellvertreter, so genannt weil er während des Beschneidungsaktes

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