Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 1924-1925
- Issue
- Jahrbuch (1924-1925)
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 603 (sequence 628)
- Language
- German
- Belongs to
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Fleseh, Der Pinax von Austerlitz. 603 Juden oder Andersgläubige, die in der Judengasse offene Geschäfte haben, keine Erlaubnis haben in ihren Geschäften auch nur ein Pfund Tabak zu halten; ferner wird bemerkt, daß die Kaufleute aus unserer Gemeinde, welche Tabak nach andern Orten verfrachten, nicht aber um diesen in unserer Gemeinde zu verkaufen, ehe sie den Tabak abladen, die Pächter verständigen müssen. Andernfalls haben sie einen Gulden Strafe an die Pächter zu entrichten. Es steht den Pächtern zu, den Tabak beim Ablegen mit ihren Siegeln zu verschließen, damit ihnen kein Schaden erwachse. Die Frächter müssen aber für alle Fälle von jedem Zentner für die Ablage 15 Kreuzer zahlen. Ferner wurde bemerkt, es dürfe niemanden in unserer Gemeinde es wagen, dieses Unternehmen von dem Rate in der Christenstadt zu pachten. Unsern Pächtern allein steht dieses Recht zu. Von diesen Bedingungen soll kein Buchstabe zur Erde fallen und unter diesen Bedingungen haben die Genannten von Neujahr 1739 bis Neujahr 1740 von der Gemeinde um 40 Gulden jährlich den Tabakverschleiß gepachtet. Die Pächter haben 10 rheinische Gulden antieipando zu erlegen. — Folgen die Unterschriften. ,,In meinem Beisein gefertigt, bestätige ich die Unterschriften. Geschehen Dienstag, 18. Schebat 499 (= 27. Januar 1739). Joel aus Glogau, Rabbiner in Austerlitz." S. 122 h. Es ist von der Gutsherrschaft der Erlaß herabgelangt, daß, nachdem, einzelne Auserwählte der Gemeinde, welche Geschäfte durch „Lieferung" von Pferden an die Fürsten, die Stände ITT in diesem Jahre hatten, diese Händler verpflichtet seien, vierhundert rh. Gulden an die Gemeindekasse zu zahlen, weil die Gemeinde für diese Händler die Bürgschaft geleistet (eine Caution hinterlegt). Heute empfingen wir genannte Summe bar und haben diese an die Gemeindemitglieder nach Höhe der Steuer zur Verteilung gebracht. Von heute an sind die Lieferanten jeder weitern Verpflichtung enthoben, so daß niemand einen Einspruch erheben darf. Geschehen Montag, am 29. Tage des Omerzählens 494 (= 17. Mai 1734). Folgen 7 Unterschriften. S. 6b h. Am, heutigen Tage haben sich die Gemeindevorstände versammelt, über die Musikanten Klage geführt und