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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1924-01-01 · Jahrbuch (1924-1925) · p. Seite 601

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
1924-1925
Issue
Jahrbuch (1924-1925)
Date
1924-01-01
Page
Seite 601 (sequence 626)
Language
German
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Flesch, Der Pinax von Austerlitz. 601 Pacht von 15 fl. 30 Kr. zu zahlen. Die Zahlung hat in vierteljährigen Raten zu Händen des Vorstehers zu erfolgen. Gesehehen Sonntag 19. Tebet 537 (= 29. Dezemb. 1776). S. 22b h. Am heutigen Tage wurde das Braten der Gänse und der Verkauf von Weißbrod dem Chajim b. Menachem Mendl ha-Levi verpachtet, so daß nur er allein die Erlaubnis hat Gänse zu braten und weißes Brod zu backen. Sollte sich aber jemand finden, der ohne Erlaubnis Gänse brät oder weißes Brod bäckt, so hat er außer Pönale für jede Gans 7 Kreuzer zu zahlen. Dahingegen verpflichtet sich genannter Chajim von Neujahr 1777 bis 1778 neun Gulden u. z. in monatlichen Raten zu Händen des Vorstehers zu zahlen. Geschehen Sonntag 19 Tebet 537 (= 29 Dezember 1776). S. 22b h. Am heutigen Tage wurde die Angelegenheit der „Garkoch" (= Garküche)1) beraten, weil ja so viele Unzukömmlichkeiten und Anstöße zur Anzeige gelangten, sowohl betreffs durchreisender Arme, als auch anderer Gäste, so daß von der Gutsherrschaft der Auftrag herabgelangt, daß niemand über Nacht aufgenommen werden darf, wodurch viele Unannehmlichkeiten in geschäftlicher Beziehung entstanden und sich die Einnahmen der Gemeinde verringerten. Es wurde deshalb beschlossen, daß die Gemeinde die der Herrschaft dafür zu entrichtende Steuer auf sich nehme, zu Nutzen oder zu Schaden der Gemeinde. Geschehen 19. Tebet 537 (= 29. Dezember 1776). Folgen 6 Unterschriften. Verpachtung des Tauchbades2). S. 121a h. Als sich die Vorstände der Gemeinde versammelten, beschlossen sie, die Einkünfte des Tauchbades dem angesehenen hr"r Lämel, Schwiegersohn des R. David?, auf ein Jahr Tom Neumond Marcheschwan 485 bis Neumond Marcheschwan 486 (= 18. Oktober 1724—8. Oktober 1725), den Neumondstag nicht eingerechnet, zu verpachten. Dafür hat er der Gemeinde 25 rheinische Gulden zu zahlen und zwar muß er so- 1) Vgl. auch Gemeindebuch S. 23a, dort wird die Angelegenheit der Garküche nochmals behandelt. 2) Verpachtungen des Tauchbades von 1723—1790 Gb. S. 104a, 121—126, 174—175, 194, 199, 201, 207, 209—11 u. a. v. a. St.

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