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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1924-01-01 · Jahrbuch (1924-1925) · p. Seite 594

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
1924-1925
Issue
Jahrbuch (1924-1925)
Date
1924-01-01
Page
Seite 594 (sequence 619)
Language
German
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594 Flesch, Der Pinax von Austerlitz. 10. März 1788) faßt die Gemeinde im Einvernehmen mit dem Rabbiner Elia Zwi Istel folgenden Beschluß:1) „Die unterzeichneten Gemeindemitglieder haben sich versammelt, um zu beraten, wie dem Unrecht, welches immer mehr einreißt und im Ausmieten der Geschäftslokale besteht, zu steuern. Es werden die Grenzen verrückt, denn es sind Leute gekommen, die den Zaun einreißen und den Steuerträgern unserer Gemeinde großen Schaden verursachen. So haben wir denn gemeinsam mit dem Rabbiner unserer Gemeinde beschlossen: Wenn jemand sich untersteht ein Gewölbe auszumieten oder eine Steigerung der Miete herbeizuführen (indem er ein Mehrangebot leistet), so ist er nicht würdig Jude genannt zu werden und sei von jeder heiligen Handlung in und außerhalb der Synagoge ausgeschlossen. Die Vorsteher haben sorgsam darüber zu wachen, daß niemand sein Geschäftslokal verlassen müsse. Sollte es aber dennoch dazu kommen, so darf es ein anderer innerhalb dreier Jahre nicht mieten. Elia Zwi Istel und 6 weitere Unterschriften. — Istel stand mit Ezechiel Landau in gelehrter Correspondenz, an ihn sind die Responsen Nöda bijhuda II, Choschen mischpat No. 8, 9 und 16 gerichtet2). Im Tischri 549 (= Oktober 1788) ist Elia Zwi Istel gestorben3). Sein Nachfolger im Amte, Jakob Gleiwitz-Klein, erscheint im November 1788 als Rabbiner von Austerlitz4). Geboren in 1) Gemeindebuch S. 292b. 2) Flesch, Beiträge zur Gesch. d. J. in Kanitz, in Steins Jahrbuch des traditionstr. Rabbin. Verb., S. 58, richtig zu stellen, die dort angegebenen Nrn. in den Responsen des Nöda bijhuda beziehen sich auf Istel, an seinen dort genannten Verwandten Löb Nikolas sind die No. 97, 108 und 142 in Nöda bijhuda II Bwen ha-Eser gerichtet. 3) Erscheint um diese Zeit im Gemeindebuche mit der Eulogie für Verstorbene. In der Jahresrechnung von 1788, S. 47a heißt es: ^nh 51 fl. |wn iy i«n nn» aaiiawp mh V^t Y'sn. — 4) Er unterschreibt das Gemeindebuch: iiöStP Yrnrrs "Jöpn* npy* ywbz sttAt. Das ]topn nach dem Vornamen wohl eine Anspielung auf den Familiennamen Klein. In der Jahresrechnung vom 18. Tebet 550 (= 5. Jänner 1750) erscheint er mit 7 Quittungen: 116fl. und 2 Kreuzer tok mnö; Gemeindebuch S. 48b. Dort heißt es in einer Anmerkung: Die unten angeführten 116 fl. sind Gehalt des Rabbiners vom 16. November 1788 bis 15. Dezember 1789.

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