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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1924-01-01 · Jahrbuch (1924-1925) · p. Seite 590

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
1924-1925
Issue
Jahrbuch (1924-1925)
Date
1924-01-01
Page
Seite 590 (sequence 615)
Language
German
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590 Flescb, Der Pinax von Austerlitz. buche ist vom 30. Juni 17671) und betrifft ein Abkommen über Mündelgelder; Israel Hersfeld und Dow Ber Skalitz gehören dem Rabbinatscollegium an. Jakob Simcha Leipnik, ein Schüler des Prager Rabbiners Ezechiel Landau, der mit seinem Lehrer auch in gelehrter Correspondenz stand2), erfreute sich in seiner Berufsgemeinde keiner besonderen Beliebtheit. Am Sonntag 3 Kislev 5293) kam zwischen ihm und der Gemeinde folgender Vergleich zu Stande: „Nachdem die Zeit der Widerwahl des Rabbiners, des ausgezeichneten Gelehrten Mhrr Simcha, wie es üblich, gekommen, er aber nach Ansicht der Majorität seines Rabbineramtes nicht mehr walten soll. Dadurch kam es zu vielen Streitigkeiten und die Angelegenheit wurde dem Landesrabbiner vorgelegt4). Später kam die Angelegenheit auch vor die Gutsherrschaft. Diese erteilte den Auftrag eine Neuwahl vorzunehmen, doch auch diese fiel zu Ungunsten des Rabbiners aus. Die Gutsherrschaft entschied, die Angelegenheit müsse zweien Rabbinen zur Entscheidung vorgelegt oder es solle ein Ausgleich zwischen den streitenden Parteien herbeigeführt werden. Es wurde in vollständiger Übereinstimmung mit dem Rabbiner, ohne Zwang, freiwillig der Ausgleich vereinbart, daß er vom Neumondstage Tammus 528 (= 16. Juni 1768) bis zum Neumonde Cheschwan 530 ( 1. November 1769) seinen Wochenlohn von 1 Gulden 15 Kreuzer, wie früher erhalte, ebenso sollen seine andern Einnahmen nicht vermindert werden, auch nicht ein Kreuzer soll ihm abgezogen werden. Es müssen ihm auch die gebührenden Ehren erwiesen werden. Jedoch am Neumondstage des Cheschwan 530 (= 1. November 1769) habe er die Pflicht, sich von hier zu entfernen; er darf nicht mehr das rabbinische Amt ausüben, es braucht ihn auch niemand als Rabbiner zu betrachten. Bei seinem Wegziehen von hier sind ihm 32 Gulden als Reisekosten zu geben, doch erhält er diese erst, bis er die Gemeinde 1) Gemeindebuch S. 217 b. 2) S. Nöda bijhuda II, Eben ha-Eser No. 117. 3) Gemeindebuch S. 66 a. Scheint nur eine Abschrift des Ausgleiches zu sein, denn es fehlen die Unterschriften. Der Vertrag wurde am 13. November 1768 abgeschlossen. 4) Der Landesrabbiner war Samuel (Schmelka) Horowitz.

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