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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1924-01-01 · Jahrbuch (1924-1925) · p. Seite 584

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
1924-1925
Issue
Jahrbuch (1924-1925)
Date
1924-01-01
Page
Seite 584 (sequence 609)
Language
German
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584 F1 e s c h, Der Pinax von Austerlitz. 15 Kreuzer. Wenn die Gemeinde die Ehre des Vorbetens oder Schofarblasens zu den hohen Feiertagen verleiht, dann gilt die Stimme des Rabbiners nicht mehr als die der Vorstände, bei Stimmengleichheit entscheidet der höchste unter den Vorständen. Der Rabbiner muß die Landes- und Gemeindestatuten einhalten, so daß davon auch nicht das Tüpfelchen vom Jod übertreten werde, es sei denn, es geschehe im Einverständnisse mit der Gemeinde als Erfordernis der Zeit. Es ist die Pflicht des Rabbiners, sich die Confirmation der Gutsherrschaft für die Dauer seiner Amtswirksamkeit hier auf eigene Kosten zu erwirken. Sollten wir irgend einen Punkt aus Vergeßlichkeit nicht niedergeschrieben haben, so soll dem Rabbiner daraus kein Schaden erwachsen, denn wir wollten mit der Fixierung nicht schädigen, sondern nützen. Daraufhin wurde diese Abmachung durch Mantelgriff rechtskräftig1) und es wurde der Rabbiner für 3 aufeinander folgende Jahre acceptirt und zwar bis zum Neumonde des Schebat2) 497 (= 3. Jänner 1737). Nach Ablauf dieser Zeit muß eine Neuwahl durch den Gemeindevorstand und die 23 Höchstbesteuerten vollzogen 1) S. d. alt. j. Stat. S. 64, § 239. 2) Asriel b. Mordechai fertigt den Kontrakt über die Verpachtung der Gemeindeeinkünfte von Wein und Fleisch und bestätigt die Unterschrift der Pächter Montag, 3. Adar scheni 494 (= 8. März 1734), s. Gemeindeb. S. 94a. Sonntag, den 12. Adar 495 ( 6. März 1735) legalisiert er die Unterschriften der Pächter des Pesachmehles; Gb. S. 96b. Auch im Jahre 496, Montag am 2. Neumondstage Adar ( 12.Feber 1736) bestätigt er den Pachtvertrag, welchen derRabbinatsassessor mhr David ha-Levi u. David b. Isak als Pächter des Pesachmehles mit der Gemeinde abschließen; Gemeindebuch S. 96b. Im Jahre 1737 erscheint Asriel b. Mordechai nicht mehr als Rabbiner in Austerlitz, denn die Gemeindebeglaubten Josef und Wolf b. mhrr Elieser fertigen die Pachtverträge in diesem Jahre; s. Gemeindebuch S. 97a u. 98b. Gemeindebuch S. 121a bestätigt Asriel b. mhrr Mordechai die Verpachtung des Tauchbades vom Neumondstage Gheschwan 495 bis zum Neumondstage Kislev des Jahres 496 ( 28. Oktober 1734—16. November 1735). Auf Seite 121b wird die Verpachtung des Tauchbades vom 16. November 1735 auf ein weiteres Jahr vergeben und auch diesen Pachtvertrag bestätigt der Rabbiner Asriel b. Mordechai. Am 8. Kislev 498 (= 1. Dezember 1737) erscheint Joel aus Glogau schon als Rabbiner von Austerlitz und fertigt (S. 121b) den Kontrakt über die Pachtung des Tauchbades.

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