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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1924-01-01 · Jahrbuch (1924-1925) · p. Seite 580

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
1924-1925
Issue
Jahrbuch (1924-1925)
Date
1924-01-01
Page
Seite 580 (sequence 605)
Language
German
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580 Flesch, Der Pinax von Austerlitz. welcher auf der obersten Stufe, die zur heiligen Lade führt, abgelegt wird, daß sie sich nicht von Haß oder Liebe leiten lassen werden, sondern Recht und Geradheit üben und in den Eid auch einschließen, daß sie niemanden überschätzen werden, um ihn zum Eide zu drängen. Die Schätzer dürfen keinem Gemeindemitgliede verraten, wie hoch sie ihn eingeschätzt, auch deren Verwandte dürfen nicht über die Schätzung unterrichtet werden; die Schätzer einzig und allein dürfen davon Kenntnis haben. Die vorgelegten Listen sollen nach der Schätzung den Vorstehern der Gemeinde versiegelt übergeben werden. Sind die Gemeindemitglieder mit der Schätzung einverstanden, dann geht alles in Ordnung, andern Falles aber kann die Gemeinde die Steuer nicht herabsetzen, es sei denn der Besteuerte leistet einen Eid. Die Schätzer sollen in ihrem Eide auch einschließen, daß sie nicht nur dem betr. Eingeschätzten, sondern auch keinem andern Menschen die Schätzungssumme bekannt geben. All dies ist durch die Vornehmen der Gemeinde geschehen und mit allen Machtmitteln bestätigt, damit kein Buchstabe zur Erde falle, selbst nicht das Tüpfelchen vom Jod. Es fertigen Sabbat Ausgang 3. Tebet 503 (= 29./30. Dez. 1742): folgen 7 Unterschriften. II. Das Rabbinat. S. 14b. h. Rabbinatsbrief. Als sich versammelten die Häupter des Volkes allesamt, das sind die 7 p*JJ, die 23 Höchstbesteuerten, in Anwesenheit der ganzen Gemeinde. Alles hat seine Zeit und die Sache Gottes hat unserer Hand geglückt. Glück auf für die Sache der Wahrheit. Wir haben den großen, den teuren Mann gefunden, das ist unser Herr und Lehrer, der Rabbiner, die große Leuchte m"hrr Esriel b. m"hrr R. Mordechai s. z. 1., der die Last in Austerlitz angetreten; vgl. über ihn Flesch in Steins Jahrbuch 1923, S. 56 und 67. Im Jahre 534 (1734) erscheinen Elia Zwi Istel aus Kromau und Leser Pölitz als Zeugen, legalisieren die Unterschriften der Schöndi Dobruska aus Brünn und der Austerlitzer Vorsteher in einem vereinbarten Ausgleich. Zu jener Zeit war Elia Zwi Istel noch nicht Rabbiner in Austerlitz.

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