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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1924-01-01 · Jahrbuch (1924-1925) · p. Seite 578

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
1924-1925
Issue
Jahrbuch (1924-1925)
Date
1924-01-01
Page
Seite 578 (sequence 603)
Language
German
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578 Flesch, Der Pinax von Austerlitz. Diese Steuer ist ohne Rücksicht mit aller Strenge und Härte einzuheben, damit unsere Gemeinde nicht noch tiefer in Schulden gerate und mit Zahlen von Interessen noch mehr belastet werde. Es ist genug bedauerlich, was bisher an Zinsen zu leisten. Zuletzt sei noch bemerkt, daß die Bräutigame bei Ausstellung der Verlobungspakte die eine Hälfte der Mitgiftsteuer und die andere Hälfte vor der Trauung zu erlegen haben. Selbst diejenigen, welche eine geringere Mitgift als 50 Gulden erhalten, müssen die Mitgiftsteuer von 100 Gulden zahlen, die erstgeborenen Söhne zumindest 2 Gulden und die zweitgeborenen zumindest 8 Gulden rheinisch. Gmdb. S. 166b h. Auch im, Jahre 1752 wurde eine außerordentliche Steuer auferlegt. „Die Vornehmen, die 7 Häupter und Spitzen der Gemeinde in Verbindung mit den 23 höchstbesteuerten Männern versammelten sich, um Rat zu finden wegen der Ausgaben für unsere fromme Kaiserin m\ außer was dem preussischen Heere1) gegeben wurde, diese Ausgaben betrugen 1700 rhein. Gulden. Die Majorität an Personen und Quotienten2) beschließt, diese Summe aufzuteilen. Davon sollen 300 Gulden Kopfsteuer für die Männer abgerechnet werden, so daß noch 1400 Gulden zur Auflage verbleiben. Bezüglich dieses Betrages wurde beschlossen, daß jedes Gemeindemitglied eine Liste ausstellen und „vermelden" muß all seine Habe, bares Geld, Waren, Silber, Silberwert, Gold, Edelstein, Perlen, Schafe, Rinder, Schulden und gar „nit" verbergen „vun sein Vermögen"; nur „muß" alles „vermeld werden" durch Liste. Die Liste ist den Schätzern zu übergeben, 1) Die Steuerauflage wurde von Maria Theresia nach dem ersten schlesischen Krieg (Erbfolgekrieg) angeordnet. Das preußische Militär hat den Juden Kriegskontributionen auferlegt. Wie unbegründet der Verdacht war, unter welchem die mährische Judenschaft schwer gelitten, weil man sie bezichtigte, daß sie es mit dem Landesfeinde gehalten und ihm Spionagedienste geleistet, das geht schon aus dem vorstehenden Gemeindebeschluß hervor, der ja nicht für die Öffentlichkeit bestimmt war; s. d'Elvert zur Gesch. d. Jud. S. 104 u. a. St., Frankl- Grün, Gesch. d. Jud. in Kremsierl, S. 156ff. u. oben. 2) pn y\y\ an Dem Sinne nach mit „Majorität an Personen und Quotienten ( der Anlage-Gulden)" übersetzt.

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