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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1924-01-01 · Jahrbuch (1924-1925) · p. Seite 539

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
1924-1925
Issue
Jahrbuch (1924-1925)
Date
1924-01-01
Page
Seite 539 (sequence 561)
Language
German
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Gr r u n w a 1 d, MEttersdorf. 539 F. Kontrakt zwischen Oppenheimer und Wertheimer vom 1. Aug. 16961). Einen ordentlichen Contract und verbündlichen Vergleich zwischen uns unterschriebenen Samuel Oppenheimber vor sich und in nahmen seiner Söhne Emanuel und Wolf Oppenheimber Einerseiths und Simson Wertheimber anderseits: Nachdem wir uns nemblich bey nunmehro zu Ende gehenden unsern bissherigen Contract auf verlangen und zuesprechen der Kays. Hof-Cammer zusammen verstandten haben, fürdershin biss auf die infolgenden puncten benente zeith beysammen zu pleiben und alle handlungen nach bemeldtermassen für mich Sam. Opp. mit einander zu führen; und zwar: Ei stlichen verspreche ich Wertheimber erwehnten Oppenheimberischen handlungen nach verflüssung des bereits mit dem Hern Oppenh. bisshero gehabten Contracts, somit Ende dieses Jahrs ist, noch zwey Jahr lang und also biss ultmo Xbr 1698 als ein negotiant abzuwarthen, und darbey alles, was in meiner möglichkeit ist, zu seinem des Herrn Opp.'s und seiner Söhne nutzen und vortheil mit redlichen treuen und aufrichtigen hertzen zu beobachten. Doch solle Ich nicht schuldig seyn, mich von hiesiger Residens-Statt weckhschicken zu lassen, Es seye denn, dass Ihro Kays. Mays. mit dero Hof-Statt sich anderwerths hinbegeben thätten, auf welchen Fall uns obligen wird, nach erfordernuss der handlungsgeschäffte dem Hof zu folgen, und verstehet sich dieses mein Obligo auf alle seine Kays, sowohl in Kriegs-, Hof- und anderen Diensten habende Lüferungen, anticipationen und alle anderen vom Herrn Opp. führenden Kays. u. Hof Cammer-Verrichtungen, wie sie nahmen 1) Vgl. Grunwald, S. Oppenh. 218. Drei noch erhaltene hebräische Gebete für Werth.'s Seelengedächtnis wurden nach seinem Ableben in Mattersdorf verfaßt und zum Teil von der Gemeinde im Gotteshause, zum anderen von der Jugend verrichtet. Ein Denkstein wurde ihm ein Jahrzehnt vor seinem Tode, i. J. 1724, auf dem Friedhofe in Wertheim errichtet (Neuzeit 1888). Sein Privilegium das. S. 139. — Über die Intervention des Hauses Werth, zugunsten der Posener Gemeinde 1739 vgl. Meisl, Gesch. d. Jud. i. Polen u. Rußl., II, 53.

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