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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1924-01-01 · Jahrbuch (1924-1925) · p. Seite 536

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
1924-1925
Issue
Jahrbuch (1924-1925)
Date
1924-01-01
Page
Seite 536 (sequence 558)
Language
German
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536 Grunwald, Mattersdorf. Neunter Abschnitt. Schulwesen und Unterricht. § 45. Der Gemeindevorstand hat dafür zu sorgen, eine dreiklassige, wenn möglich vierklassige Volksschule zu erhalten und öffentlich geprüfte Lehrer anzustellen2). § 46. Im Sinne des Gesetzes wird eine Schulkommission aus 3 Mitgliedern und einem Kassier, die aus Fachmännern zu bestehen hat, mit dem jeweiligen Rabbiner als Direktor gewählt. § 47. Der Wirkungskreis dieser Kommission ist: a) die Aufsicht über die Leitung und Leistungen des Lehrkörpers, b) die in Gemeinschaft mit dem Vorstande zu vereinbarende Bestimmung der Schulgelder, c) die Repartierung der Erhaltungsmittel für die Schule auf sämtliche Gemeindemitglieder, d) die Entscheidung, welchen Kindern der Unterricht unentgeltlich erteilt werden soll, e) der Jahresbericht über Stand, Fortgang und Kassastand der Schule an den Vorstand. § 48. Der Religionsunterricht muß von den angestellten Schullehrern in der öffentlichen Schule erteilt werden, u. z. Tenach im Urtexte mit dem Kommentar Raschi und Talmud. § 49. Sollten einige Mitglieder der Gemeinde ihre Kinder der Schule entziehen oder privat unterrichten lassen, so sind diese gehalten, das auf ihre Kinder repartierte Schulgeld so zu zahlen, als wie wenn das Kind die Schule besuchen möchte. § 50. Schulpflichtig sind alle Kinder bis dreizehn Jahre; sollte aber das Kind von einer öffentlichen autorisierten Schule Zeugnisse beibringen, daß es die 3. bez. 4. Kl. schon gemacht hat, so daß es in der hiesigen Schule keinen Unterricht mehr genießen kann, steht es den Eltern frei, ihre Kinder privatim in einer höheren Klasse unterrichten zu lassen, so daß § 49 keine Anwendung hat; jedoch ist es den in der Schule angestellten Lehrern strenge untersagt, solchen Kindern Privat-Unterricht zu erteilen. 2) Bereits 1784 wirkte in Mattersdorf als Lehrer an der dortigen jüdischen Kormalschule der bekannte Historiker Peter Beer.

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