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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1924-01-01 · Jahrbuch (1924-1925) · p. Seite 535

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
1924-1925
Issue
Jahrbuch (1924-1925)
Date
1924-01-01
Page
Seite 535 (sequence 557)
Language
German
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Grunwald, Mattersdorf. 535 § 40. Der Vorstand besorgt die* Aufnahme und Entlassung der Gemeindefunktionäre, und zwar bei Anstellung eines Rabbiners, Dajons, Schächters, Kantors und Notars sind alle stimmberechtigten Gemeindemitglieder einzuvernehmen und hat der Vorstand die bevorstehende Wahl 14 Tage bevor auf geeignete Weise bekannt zu geben, wo dann die relative Majorität der Abstimmenden entscheidet. § 41. Sämtliche Gemeindebeamten, ausnahmsweise der Rabbiner, sind nur mittelst einer auf eine bestimmte Zeit lautenden Kontraktes aufzunehmen, und muß deren Gehalt und Nebenakzidenzen genau normiert sein, wovon ein gleichlautendes Exemplar im Gemeindearchiv aufbewahrt werden muß. § 42. Die Aufnahme eines Rabbiners geschieht in folgender Art: die Gemeindevertretung schlägt drei dem § 26 des Landesorganisationsstatutes entsprechende Kandidaten zur Aufnahme vor und hat 14 Tage vor der Wahl, Ort und Stunde derselben bekannt zu machen. Es steht auch 20 Mitgliedern der Gemeinde zu, einen Kandidaten zu projektieren. Am bestimmten Ort und Tag ist die Wahl vorzunehmen, wo die Majorität und bei Stimmengleichheit das Los entscheidet. Achter Abschnitt. Synagogen-Verwaltung. § 43. Die Zedokon ist eine autonome Körperschaft*), hat ihre Kassa selbständig zu verwalten, steht jedoch unter Kontrolle des Gemeindevorstandes, ebenso hat der Gemeinde vorstand über die Verwaltung und stiftungsmäßige Verwendung der unter der Gemeinde stehenden Zedokoh und Fondsstiftungen zu überwachen. Selbe bestreitet ihre Ausgaben vom Erträgnis der Mizwoth und von den usuell hiezu gewandten Einnahmen. § 44. Zum Wirkungskreise der Zedokoh-Gaboim, welche zugleich Synagogenvorstände sind, gehören: a) die Aufrechterhaltung der Ordnung und Tekonoth der Synagoge. b) die ökonomische Verwaltung der Synagoge. 1) Wie z. B. in Budapest noch heute die Ghewsa Kadischa ist.

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