Mannheim
Compact Memory

Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1924-01-01 · Jahrbuch (1924-1925) · p. Seite 461

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
1924-1925
Issue
Jahrbuch (1924-1925)
Date
1924-01-01
Page
Seite 461 (sequence 481)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2638044-2638085-2638086--2958-2640332
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Ct r u n w a \ d, Mattersdorf. 461 andern Morgens wurde die junge Frau als würdige jüdische Frau von den Schwiegereltern freudigst begrüßt, beschenkt und ihr zu Ehren ein Familienmahl bereitet. Die Flitterwoche wurde festlich begangen und abends eine größere Familientafel gegeben. Das Brautpaar verließ bis zum nächsten Sabbat nicht das Haus, es wurde beim Chossen Minjen gemacht. Am Schabbos fand das Schülführen statt. Vor dem Mittagsgottesdienst fanden sich die Balbattim und ihre Frauen bei dem Brautpaare ein und dieses wurde in der Chüppetracht in den Tempel geführt. Die Unterführer wurden vom Chossen von Ghossenzad und bei der Kalle von Kallezad bestimmt. Im Tempel wurden sie in das Chossenbezw. Kallewinkele geführt, d. i. der äußerste rechte Winkel an der Ostwand des Tempels. War ein zweites Brautpaar vorhanden, so nahm dieses den äußersten linken Winkel des Tempels ein. Der Chossen wurde hoch aufgerufen und eingesungen. War der Chossen talmudisch gebildet, so hielt er vor dem Vorlesen eine Drosche, ebenso am Sabbat vor der Hochzeit, als auch nach der Hochzeit. Gegen Entrichtung einer bestimmten Taxe gehörten dem Vater der Braut alle Vorlesungen (Alijes), die beliebig vermehrt wurden, um dem Brautvater Gelegenheit zu geben, den Teilnehmern der Hochzeit, besonders den Verwandten, zu danken. 90. Vor dem Bedecken einer jungfräulichen Braut gingen, während ihre Haare aufgelöst waren, die Mädchen und Frauen hin und zupften die Braut bei den Haarsträhnen. Anscheinend war das eine Ehrenbezeigung für die Braut. Es dürfte zu dem nächsten Punkte in Beziehung stehen. 91. War erwiesen, daß ein Mädchen nicht in gebührender Weise tugendhaft sich betragen, war sie etwa bei einer nichtjüdischen Tanzunterhaltung angetroffen worden, dann ließ die Gemeinde im Tempel verlautbaren: „N. N. ist eine Chazüfo". Sie wurde vom Gemeindediener durch die Straßen geführt, während sie im Arme eine Geige mit Fiedel hielt. Das Kopfhaar war mit einem Tuche bedeckt, wie überhaupt ein solches Mädchen nie unbedeckten Hauptes gehen durfte. Hatte sich der üble Leumund als unrecht erwiesen, so kam es auch vor, daß es im Tempel widerrufen wurde: „N. N. ist keine Chazüfo".

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.