Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 1924-1925
- Issue
- Jahrbuch (1924-1925)
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 442 (sequence 462)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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442 Grunwald, Mattersdorf. 11. Bei der Morgenandacht nach dem Schlußgebet wurde täglich „das Lied der Einheit" und „das Lied der Ehrenpreisung" rezitiert. Da die Beter diesen Wechselgesängen ferne blieben, wurde bestimmt, daß die Kinder, welche kein Schulgeld entrichten, sich um den Vorbeter zu gruppieren haben, um mit ihm diese Hymnen zu singen. 12. Werden zwei Thorarollen ausgehoben, so übergibt, der das erste Sefer ausgehoben hat, dieses dem Vorbeter, hierauf ihm der andere das zweite. 13. Die sieben vorgeschriebenen Alijoth am Sabbat wurden samt dem Ausheben zusammen verkauft, nur am Sabbat Chol Hamoed und am Buß-Sabbat, wie an Festtagen, einzeln versteigert. Ebenso stets gesondert Acharon, das man an jedem Sabbat mit Ausnahme des Sabbat Haasinu hinzufügt, wie auch die folgenden Funktionen. Der Erlös aus Acharon gehört der Ghewra kadischa. Ihn hatte sich die Chewra als eine an der Zedoko haftende Schuld gesichert. Am Sabbat vor einem Brudermahl gehören die Alijoth der Ghewra. An den 3 Wallfahrtsfesten beim Maskir gehört Ghamischi (isch kematnas jodau) dem Rabbiner. Am Montag und Donnerstag betete der Chasan vor. Zu Mussaf am Sabbat gingen die Rechtsgelehrten und vornehmeren Baalebattim mit umgehängtem Tallis nach Schul. 14. Schabbath Beschallach wird außer dem üblichen Scholet auch Weizen „gestellt4 \ In manchen Häusern wurde, wie am Schabuoth, auch am Simchath-Thora-Abend eine milchige Mahlzeit aufgetragen. Am Erew Tischobeaw aß man zu Mittag Linsensuppe und ein Linsengericht, am Abend allgemein Lokschen. 15. War ein unbeerdigter Leichnam in der Gemeinde, so enthielten sich die angeseheneren Ghewra-Mitglieder bis nach dem Begräbnis des Wein- und Fleischgenusses. 16. Am Freitag wurde früher als sonst zu Mittag gespeist, und zwar nicht bei Tische, sondern in der Küche wurde eine Mahlzeit eingenommen, bestehend aus Zutaten der Sabbatspeisen, wie Grünzeug, Grieben, Leber usw., oder einem Einkoch, wie Grieß, Apfelkräpfel u. dgl. 17. Für Schabbos darf nicht bezimzum, d. h. knapp ge-