Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 1924-1925
- Issue
- Jahrbuch (1924-1925)
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 440 (sequence 460)
- Language
- German
- Belongs to
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440 Grunwald, Mattersdorf. u-metiw ha-neroth) und holt den Holzhammer hervor. Damit begibt er sich zum Rosch hakohol und zum Rabbiner um die Erlaubnis, die Gemeinde nach Schül zu laden. Auf seinem Rundgang durch die Gemeinde klopft er zuerst an die Haustore zur Rechten (kol pinoth sch'atto pone), jedesmal mit drei Schlägen, und zwar mit einer kleinen Pause nach dem ersten Schlage. Nur am Tischobeaw und bei einem Todesfalle in der Gemeinde, bevor die Beerdigung stattgefunden, mit zwei Schlägen. Kurz vor der angezeigten Gebetszeit klopft der Schammes im Polisch. Hat er sodann unmittelbar hierauf seinen Platz im Tempel erreicht, so beginnt der Vorbeter, so daß zur kundgemachten Gebetszeit die Tefilloh bereits im Gange ist. Da das Schülklopfen einen Bestandteil der Awaudoh bildet, darf der Schülklopfer sich in der Ausübung seines Amtes durch nichts unterbrechen lassen, auch nicht selbst dabei sprechen. An Sabbaten und Festtagen wurde nicht geklopft, sondern nach Schül gerufen, wobei der Schammes die rechte auf die linke Hand legte und so gegen das Herz hielt. 4. Für Nachzügler beim Morgengebet, die das Borchu versäumt hatten, wurde vor Wiederholung der Schemone esre Borchu von einem der Kaddischsager rezitiert. (Mitget. von R. Leser Kaiser, s. übrigens Schulchen ar. z. St.). 5. Montag und Donnerstag zwischen der einen und der anderen Alijoh bei der Thoraverlesung übte man das „Kobel sein", d. h. Anklagen oder Rechtfertigungen wurden im Tempel vorgebracht, letztere mit der Einleitung: „Um mekajem zum sein mizwas wihjissem nekijjim" usw. 6. Am Ausgang des Roschchodesch wird im Maariw Psalm 83 nicht gesagt, am Jomkippur koton Ps. 6 und 20 in der im Gebetbuch angegebenen Reihenfolge nur, wenn er von Freitag auf Donnerstag zurückverlegt ist, am Vorabend des Roschchodesch in umgekehrter Reihenfolge. 7. Die Ölbeschaffung für das Ner Tomid gehörte früher nicht zu den Agenden der Kategorie Zedokoh. Dafür bestand eine eigene Ner Tomid-Ghewra. Sie hatte das Recht, an den hohen Feiertagen eigene Thoraverlesungen zu veranstalten. Ihre weiteren Einnahmen bestanden in Sammlungen, die gelegentlich aller Festtage von Haus zu Haus eingehoben wurden.