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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1924-01-01 · Jahrbuch (1924-1925) · p. Seite 430

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
1924-1925
Issue
Jahrbuch (1924-1925)
Date
1924-01-01
Page
Seite 430 (sequence 450)
Language
German
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430 Grunwald, Mattersdorf. die Ghewramänner versuchten nun, die Türe zu öffnen. Doch vergebens. Nach einer Version sollen die Leute durch das Schlüsselloch das Zimmer in ein Flammenmeer getaucht gesehen haben. Als sich die Türe zuletzt von selbst öffnete, lag Reb Jisos'chor entseelt in seinem Bette. Auf dem Tische fand sich ein Zettel, auf dem Reb Jisos'chor anzeigte, die Killeh möge nicht besorgt sein, er sei mit Minjan gestorben. Ferner lag auf dem Tische sein Testament. Darin wurde angeordnet, daß aus dem Tische, auf dem er zeitlebens gelernt, der Oraun (Sarg) gemacht werde, daß man ein Exemplar seines Werkes Binath Jisaschar ihm in das Grab mitgebe. Ferner verfügte er, daß man an Wachnachten aus diesem Werke lernen möge. Er war kinderlos gestorben. Ferner ordnete er an, daß im Tempel am Sabbat und Jörn Kippur Lichter weder angesteckt noch ausgelöscht werden dürfen. Auch nicht durch einen Nichtjuden. Er gab der Gemeinde die Versicherung, daß bei Einhaltung dieser Maßregel die Gemeinde vor Feuers¬ und Wassersgefahr (me'esch u-mimajim) verschont bleiben werde, wenn in der Stunde der Not angesehene Gemeindemitglieder an seinem Grabe beten würden. Im Jahre 1833 wurden am Jörn Kippur verlöschte Lichter neuerlich angezündet. Am Sabbat darauf entstand ein verheerender Brand, dem viele Häuser zum Opfer fielen. Die Gemeinde tat hierauf das Gelöbnis, das Vermächtnis des Reb Jisos'chor weiter getreulich einzuhalten. Diese Begebenheit wurde zur Warnung kommender Geschlechter auf Pergament verewigt und im Tempel vor dem Sitze des Rabbiners aufgehängt. Man erzählt, daß während eines Brandes der Rabbinatsverweser Rabbi Aron Singer das ihm sehr bekannte Grab R. J.'s aufsuchen wollte, es aber nicht fand. Der Brand richtete beträchtlichen Schaden an. Da'R. Jisos'chor kinderlos gestorben, beschloß die Gemeinde seinen Jahrzeitstag in üblicher Weise zu halten. Zunächst galt dieser Beschluß für 20 Jahre. Dann wurde er auf ewige Zeiten verlängert. Auch genießt sein Jahrzeitslicht die Auszeichnung, daß es vor dem Aron Hakodesch aufgestellt wird. Da nach dem erwähnten Vermächtnisse des Reb Jisoschor Bloch am Sabbat keine Kerze angezündet werden darf, wird, damit die Synagoge am Spesezenacht nicht in voller Dunkelheit

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