Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 1924-1925
- Issue
- Jahrbuch (1924-1925)
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 364 (sequence 382)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2638044-2638085-2638086--2859-2640233- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
364 Marmorstein, Beitr. z. Beligionsgesch. u. Volkskunde. und diesem Umstände verdankte R. Joschua seine Weisheit. Vielleicht ahnten die alten Weisen Israels die Wahrheit, die wir oft im Leben der Großen bestätigt finden, daß der Einfluß der Mutter auf die Geistesart des Kindes ein gewaltiger ist. - In einem Buche des R. Joschua ben Levi fand man eine Mantik der Tage. Der Tag oder die Stunde der Geburt hat einen besonderen Einfluß auf das Schicksal des Kindes1). Die Tagewählerei war im Judentume ebenso heimisch wie bei den andern Völkern2). Das Bellen des Hundes gehört zu den Omina, die das Nahen des Todes ankündigen3). Das Krähen des Hahnes ist ebenfalls ominös und wird als Beispiel der verbotenen Wahrsagerei betrachtet. R. Levi bedient sich dieses Motivs in einer Parabel über den König Saul. Ein König erreichte gegen Abend eine Stadt, wo er die Nacht verbringen wollte. Er befahl alle Hühner zu schlachten. So geschah es auch. In der Frühe wollte er seine Reise fortsetzen. Er befahl seiner Begleitung ihn zu wecken. Die Diener meinten, es sei unmöglich, nachdem alle Hühner getötet werden4). Der arabische Schriftsteller Tabari5), der diesen Midrasch kannte, bietet uns eine bessere Version dieser Parabel. Er teilt uns nämlich auch den Grund mit, warum der König diesen recht eigentümlichen Befehl erteilte, alle Hühner zu schlachten. Dies geschah, weil ein Hahn schon des Abends krähte. Diese Sitte wird in der Tosefta als eine emoräische betrachtet6). Wir lesen daselbst: „Es ist verboten, einen Hahn, der abends kräht, oder eine Henne, 1) b. Sabb. 156a, vgl. auch die Geburtsgeschichte des R. Jochanan, b. Joma 82 B. 2) s. vorläufig Maemobstein, The Doctrine of Merits, p. 191. 3) ZA. XXXIII, 94—96, cf. Tosefta p. 118, b. BK. 60 B, wo ein Widerspruch zwischen den Lehrsätzen zu konstatieren ist. Die Tosefta gibt die Beachtung von Hundegebell als ein Beispiel für Wahrsagerei. Die Barajta spricht davon als von einem allgemeinen Glauben. Wenn Hunde bellen, so ist das ein Zeichen dafür, daß der Todesengel in der Stadt oder im Orte seines Amtes walten will. Uber Hunde als Omina bei der Braut wähl, s. Gen. r. 59, n. 4) Lev. r. 26, 7. 5) vgl. M. Gbünbaüm, Neue Beiträge zur sem. Sagenkunde, Leiden, p. 186. 6) p. 118.