Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 1924-1925
- Issue
- Jahrbuch (1924-1925)
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 339 (sequence 356)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Grunwald, Rasse, Volk, Nation. 339 Tatsachen werden wohl nicht immer eine einhellige Deutung erfahren. Wenn Zollschan ferner die Berechtigung einer jüdischnationalen Galuthpolitik bestreitet1), so haben wir dem gegenüber zu wiederholen, daß das Recht zu einer Nation keinem bestritten werden darf. Praktische Konsequenzen, wie sie Zollschan im Auge hat, werden natürlich von den jüdischen Nationalisten zu tragen sein, und erstrecken sie sich über deren Kreis hinaus, so ist es Sache der davon Betroffenen, sich mit ihnen auseinanderzusetzen. An sich, prinzipiell und allgemein, ist aber keine Nationalität dem abzusprechen, der sie beansprucht2). „Wenn ich dich liebe, was geht's dich an?" Daß Zollschan alle, die das Judentum erhalten wollen, auf irgendeiner Plattform zu einigen für notwendig erachtet und daß er für eine solche die Arbeit für Erez Israel hält, verdient allgemeinen Beifall. Denn dieses Moment ist sowohl mit der Geschichte als auch der Religion der Juden unlösbar verwoben. Auerbachs Ansicht deckt sich im wesentlichen mit der Kahns. Nur reduziert er, wie wir sahen, die Merkmale, die auch Kahn als jüdisch gelten läßt, auf ein Minimum. Seine Zusage, die Leser des „Juden" über die Rassenfrage auf dem Laufenden zu erhalten, ist bei deren einzigartiger Wichtigkeit mit Dank aufzunehmen. Durch objektive Nachprüfung der Behauptungen unserer Rassentheoretiker wird noch so manches als unhaltbar erwiesen und damit einer gefährlichen Volksvergiftung Kraft und Boden entzogen werden. Und das tut not. Wissen ist wohl Macht, aber mächtiger noch immer die Unwissenheit. 1) So u. a. auch Jos. Krauskopf, „Israel — a Nation, Race or People?" (Rome could crush the nation but it could not annihilate the people. . . A nation is a politieal union of a people — no matter what their race, creed or color — that is ruled by the same government, is subject to the same laws, does hommage to the same fiag, inhabits the same country or distant colonies or territories acknowledging the same government, law aud flag, 134.) <^ 2) „Das Wesen de Nation ist dynamischer Natur. . . Daher kann auch der einzelne in höherem oder minderem Grade sich als Glied einer Nation betrachten gemäß dem Umfang und der Intensität der nationalen Kulturelemente, die auf ihn eingewirkt haben . . . Um das Nationalgefühl zu erzeugen, muß auch noch der Gegensatz gegen andere Nationen hinzukommen* (Jellinek, Allg. Staatslehre8, S. 120). 22*