Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 1924-1925
- Issue
- Jahrbuch (1924-1925)
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 285 (sequence 300)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Papo, Die sexuelle Ethik im Qorän. 285 ^tiüth }D „Als Rab nach Darschisch kam, ließ er ausrufen: Wer gibt sieh mir für heute hin? Als R. Nachman nach Schachnazib kam, ließ er ausrufen: Wer gibt sich mir für heute hin?" Aber, wie im Talmud zunächst erklärt wird, daß, falls dies wirklich vorgekommen sein sollte, unbedingt dabei ein Verbot übertreten wurde2), dann aber das Bestreben zutage tritt, die fraglichen Personen von Schuld zu reinigen3), so hätte auch Mohammed das praktische sexuelle Leben von der sexuellen Ethik trennen, streng an dem Verbote festhalten und in der Wirklichkeit sich ereignende Fälle eben als Übertretungen hinstellen sollen und höchstens als solche behandeln dürfen. Die Unzucht mit den Sklavinnen habe ich bereits erörtert. Erwähnen will ich nur noch jenes Moment, welches noch heute, wo es etwa auftritt, auch bei dem strengsten Moralisten Mitleid erweckt, nämlich Prostitution, welche einem edlen Motiv entstammt. Diese hat wohl sicherlich stets bestanden, seitdem es Prostituierte gibt. Jedenfalls in Arabien auch schon vor Mohammed. Baidhäwi bezeichnet diese Art der Unzucht als XjJIsÜI »jU als vormohammedanische Sitte. Nach Baidhäwis Bericht soll Mohammed dieser Unzucht entgegengetreten sein, doch scheint diese aus der grammatischen Formulierung eines Satzes4) geschlossene Annahme wenig für sich zu haben. In den Midraschim läßt sich dieses Moment eben- 1) Joma 18*. 2) ibid. ... rna« DIN ab und ... D^pi rtfstt mzrb ro-nx. 3) ibid. lilb ms tfbp pni u. a. 4) äuijJi £ &>^f ^L** ^it 0&... « O 3 M w v* - - a£^ÄÜ ajyo LUb [p^jXt Ui 0J^L^il Kfttö S vi>J^S w w t{ w _ o o y i^JiJJj K-JL^Lil »oLü ^JU ^^L^S] q****^ „. . . aber es ist ein Hinweis beabsichtigt|auf das Verhalten der Männer zu ihnen; denn dieser Vers bezieht sich auf die sehwachen Flüchtlinge, die den Wunsch hatten, die Ehebrecherinnen zu heiraten, die sich preisgegeben hatten, um ihnen Almosen zu geben, nach der Sitte der Heidenzeit; darum ist (^iUJi zum Subjekt gemacht." — Baidh. II, S. 15 zu Sure XXIV, 3.