Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 1924-1925
- Issue
- Jahrbuch (1924-1925)
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 283 (sequence 298)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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P a p o, Die sexuelle Ethik im Qorän. 283 Rechte zu nennen; die Frau hat das letzte Wort, es kann ihr somit nichts geschehen, die Ehe wird selbsttätig auf immer geschieden, — somit genau dieselbe Bestimmung, wie sie die Rabbinen nach Abschaffung des Eiferwassers getroffen hatten, nur wurde eben die Prozedur des Schwörens, vielleicht mit Rücksicht auf die Vorliebe der Araber für Schwüre oder zur Erhöhung der Feierlichkeit des Aktes, von Mohammed hinzugenommen. Die 4. Fassung der Strafbestimmungen für Unzucht hebt jedwede Strafe für Unzucht auf und billigt diese sogar; so fasse ich den bekannten Vers IV, 28 auf, der chronologisch sicherlich nach den einschlägigen Versen der S. XXIV anzusetzen ist und in welchem die sogenannte gestattet wird. Der Sittenverfall geht hier soweit, eine „Ehe" auf kurze Zeit, lediglich um des Geschlechtsgenusses willen, zu erlauben. Das dies damit gemeint ist, muß selbst der orthodoxe Baidhäwi zugeben: gU+Ä^S <jy^ hJla (jfcyUt ol L^j j^Jjw v^öjj e^ijiS £.UCü! - O ) £■ ^^tutj L*j L^äaä+j 3! HSjiW „Und das ist eine begrenzte Heirat für eine bestimmte Zeit; bezeichnet wird damit, wenn bei dem Manne nur der Wunsch besteht, sich mit der Frau zu vergnügen oder sie zu genießen für das (Geld), das ihr gegeben wird." Nun haben die Suniten eine Tradition, daß Mohammed selbst diese Erlaubnis zur Unzucht zurückgezogen habe, während die Schijiten fest an dem Erlaubten halten. Danach soll sie ursprünglich erlaubt, bei der Eroberung Chaibars2) wieder verboten worden und nach der Einnahme Mekkas3) abermals auf einige Zeit erlaubt worden sein. Über die erste Erlaubnis und Abschaffung läßt sich nicht viel feststellen. Hinsichtlich der zweiten bestehen mannigfache Differenzen bezüglich der Dauer der Erlaubnis zur zur Zeit der Einnahme Mekkas. Weil4) berichtet, nach dem ^j^iS ^L^oi, sie hätte ein Jahr bestanden, und dies scheint der größte, in den Traditionen sich findende 1) Baidh. I, S. 204. 3) Weil, 1. c. S. 227. 228. 2) Nöldeke, 1. c. S. 147. 4) ibid. Anm. 357.