Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 1924-1925
- Issue
- Jahrbuch (1924-1925)
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 277 (sequence 292)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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P ap o, Die sexuelle Ethik im Qorän. 277 weil er hierin keine einheitliche Tendenz, wie etwa die Bibel, aufweist, sondern sich mit der Zeit wechselnde, verschiedene Ansichten über diesen Punkt zeigen. Deutlich läßt sich nur daran der ethische Verfall Mohammeds feststellen, der mit der Zunahme seiner Macht wuchs und den Propheten vom sittlichen Ideal, welches er zur Zeit seiner ersten Offenbarungen sogar in unserem Sinne darstellt, in den tiefsten Sumpf ungezügelter Sinnlichkeit stürzen ließ. Freilich macht sich seine sexuelle Veranlagung auch schon zur Zeit seiner Ehe mit Chadiga, also in Mekka bemerkbar; dort bereits vermag er nicht einmal in seiner höchsten prophetischen Ekstase das sittliche Moment soweit zu verwirklichen, um aus seinen Vorstellungen die Sinnlichkeit zu bannen, wovon ja die zahlreichen1) Schilderungen der Sinnesgenüsse im Paradiese ein deutliches Zeugnis ablegen. Doch galt ihm eben damals noch die ungezügelte Sinnenlust als Desideratum für das Jenseits, als Belohnung für einen rechtschaffenen Lebenswandel, während er später sich dieses Paradies bereits auf Erden zu schaffen suchte. Sein Herabsinken von der monogamen Ehe zur Polygamie habe ich bereits an der entsprechenden Stelle erörtert. Es wird nun zu untersuchen sein, wie dieser sittliche Abstieg Mohammeds auch hinsichtlich gesetzlicher Bestimmungen über die Unzucht sich bemerkbar macht, und in welcher Art der weitere Verfall hinsichtlich der Person Mohammeds erfolgt ist. Grimme2) meint bei der Erörterung des 6. islamitischen Gebotes, es lasse sich nach den mekkanischen Teilen des Korans nicht recht verstehen, was unter Unzucht gemeint sei. Das allgemein gehaltene Gebot 3)L^s kann ihm, da er den darauffolgenden Vers mit für späteren Zusatz hält4), nichts Genaues mitteilen. Wenn er aber für die medinische Periode unter Unzucht jeden außerehelichen Verkehr sowohl für den Mann als auch für die Frau versteht, so ist nicht recht einzusehen, warum dies während der mekkanischen Zeit nicht gelten soll. Handelt es sich doch nur darum, was unter außerehelichem Verkehr verstanden wird. Freilich spricht dies Mohammed für 1) Sure LVI u. a. 3; S. LXX, 29; XXIII, 5. 2) Grimme, 1. c. II, S. 143. 4) Grimme, 1. c. II, S. 8.