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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1924-01-01 · Jahrbuch (1924-1925) · p. Seite 266

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
1924-1925
Issue
Jahrbuch (1924-1925)
Date
1924-01-01
Page
Seite 266 (sequence 281)
Language
German
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266 Papo, Die sexuelle Ethik im Qoran. Anblick des Weibes löse mehr Wollust aus, als der Geschlechtsakt selbst." Was nun wieder Mohammed anlangt, so geht dieser in den Verboten der sexuellen Reizung der Männer durch die Frauen noch weiter; durch die bisher erwähnten Vorschriften war wohl das Auge der Männer vor allem libido Erregenden geschützt. Doch fühlte Mohammed in seiner Sinnlichkeit, daß auch durch das Ohr sexuelle Reize vermittelt werden könnten. Kokettes Klappern mit bestimmten Gegenständen mag sicherlich die libido sexualis reizen. Mohammed war auch nicht der erste Prophet, der dies merkte und tadelte. Freilich, der Pentateuch weiß wenig von solch einer Gattung von Weibern, aber in der Zeit des Verfalls der beiden Reiche machte sich eine Veränderung der weiblichen Sittenstrenge bemerkbar, — von der wir noch bei der Behandlung des Keuschheitsideals zu sprechen haben werden, — die Dirnen und Kokette in reichlicher Zahl hervorbrachte. Jesaia ist der erste, der es wagt, öffentlich gegen diesen Verfall weiblicher Tugend zu predigen: *0 JJP ruthn £)stai ifrn nvy niip^Di pu mykm rrcAm p« mm lnaa ^rttDpyn DrP^TDI „Darum, weil hochmütig sind die Töchter Zions und sie mit gestrecktem Halse, mit den Augen kokettierend umhergehen, tänzelnd und trippelnd einhersteigen und mit den Fußspangen klappern....." Fast scheint es, als hätte Mohammed diesen Vers aus Jesaia gekannt, da er sich in gleicher Weise gegen das Zusammenschlagen der Füße wendet: 2)a^J Ü^T. fJ**) cr^h „Sie sollen nicht zusammenschlagen ihre Füße, so daß bekannt werde, was sie an verborgenem Schmuck trügen." Daß mit diesem Verbote dasselbe gemeint ist, wie bei Jesaia, nämlich das Klappern mit den Fußringen, beweist die Erklärung Baidhäwis: öjjj \^J5 ^li JLäJIso!3 Lgi! jJLäas L^SL^\JL3j.ä*.ääaJ *)&>-ß i Xyo 1) Jesaja III, 16. 3) Baidli. II, S. 20. 2) S. XXIV, 31.

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