Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 1924-1925
- Issue
- Jahrbuch (1924-1925)
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 263 (sequence 278)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Papo, Die sexuelle Ethik im Qorän. 263 O^L^ii pju U uiLait oÄ> ^JL& L^xxotyi J^b x)Hjjju Lgiü ^U£Ji^ j^yuwc^-ttj KAjUjjÄi!^ KxüJLil 8^ hJäJI ^Ou ^ti J, 3 BjJL^JS 5A5> ^5 2W J** „Und man behauptet, daß mit &uj die Körperformen gemeint sind unter Weglassung des Genitivs oder was sonst bezogen werden mag auf die natürliche Schönheit oder künstliche Ausschmückung derselben. Und ausgenommen wird das Gesicht und die beiden Handflächen, die nicht bedeckungsbedürftig sind; aber es ist klar, daß dies nur während des Gebets gelten kann, nicht aber beim gewöhnlichen Anblick; da ist der ganze Körper einer freien Frau bedeckungsbedürftig und niemandem erlaubt außer dem Gatten." Nur in zwei Ausnahmefällen wird der Anblick eines weiblichen Körperteiles gestattet, und zwar bei ärztlicher Hilfe und bei Vornahme einer gerichtlichen Leibesvisitation: 8)«^L^Ji jJL^i K^Uiir S^yaJ » 1*1* Jl\ JalS\ {J&X\} „Und verboten ist, irgend etwas von ihr anzusehen, außer zu einer Notwendigkeit, wie etwa ärztliche Behandlung oder die Vornahme einer Leibesvisitation zur Erbringung eines Beweises." Mohammed erlaubt jedoch den Frauen sich vor ihrem nächsten Verwandten zu entschleiern, und zwar, außer dem Gatten, vor ihren Söhnen, resp. Stiefsöhnen, Brüdern und Neffen. Der Kreis ist hier enger gezogen als der bei dem Verbote der Verwandtenehen. So z. B. fehlen hier die Onkel väterlicher- und mütterlicherseits. Den Kommentatoren ist dies aufgefallen und der vorsichtige Baidhäwl weiß sich auch hier nicht Rat zu schaffen: i^l ^t^MK Lfi« & ti^>% pU*» yüci ÜS, s. 4)^lL^5 a^oj al ^y^ÄJ 1) BjjJ^ ist mit dem bibl.-hebr. Sil*!* identisch. 2) Baidh. II, S. 20. 3) Baidh. ibid. 4) ibid. S. 21.