Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 1924-1925
- Issue
- Jahrbuch (1924-1925)
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 249 (sequence 263)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Papo, Die sexuelle Ethik im Qoräa. 249 aufgelöst oder mit Strafe belegt hätte, vom Übertritt zum Islam nur abgeschreckt hätte. Die Sexualverbindung mit der Tochter ist im Koran ausdrücklich verboten, während in der Bibel nur die Enkelin verboten erscheint; der Talmud schließt allerdings mit einem IDim b)p einem Syllogismus aus dem Verbot der Enkelin auch auf das Verbot der Tochter1). Es ist jedoch klar, daß die Bibel das Verbot der Ehe mit der Tochter als selbstverständlich annimmt. Dagegen erscheint im Koran dem Wortlaute nach die Enkelin als nicht verboten, während die Kommentatoren das Verbot in den Sinn des Textes legen: 2)c^J>ä>w IPwXJ} 3! Lp^ji ^y* ^<j'Uj» „Und euere Töchter — bezieht sich sowohl auf die, die du gezeugt hast, als auf die, die von dem stammt, den du gezeugt hast (Enkelin)/' Überhaupt ist es das Bestreben der Ausleger, die Verbote ähnlich wie der Talmud in auf- und absteigender Linie auszudehnen3). Die Ehe zwischen Onkel und Nichte ist im Koran ausdrücklich verboten; nach biblisch-talmudischem Rechte ist eine derartige Verbindung ohne weiteres gestattet. Dagegen stimmen Koran und Bibel in dem Verbot der Tante für den Neffen überein, welche Ehe übrigens nach den gegenwärtigen Staatsgesetzen als erlaubt gilt. Die Heirat mit der Schwägerin ist im Koran nicht nur nicht verboten, sondern wird von Mohammed gebilligt4), während die Bibel sie bekanntlich verbietet und sie nur in einem Falle nicht nur gestattet, sondern sogar zur Pflicht macht, wenn nämlich der Mann der Schwägerin, der Bruder, gestorben ist, ohne männliche Nachkommen zu hinterlassen5). Das Verbot, die Mutter einer Frau und deren Tochter zugleich zu Gattinnen zu haben, hat Mohammed aus der Bibel übernommen und damit eine einschneidende Neuerung auf 1) Jeb. 3a- Sanhedr. 75 b; die Ableitung erfolgt dort allerdings nach dem Prinzip: "pin fn "p^7"™ -fK durch eine 2) Baidh. I, S. 202. 3) So auch Qodüri; cf. Helmsdörfer, 1. c. Anm. 5. 4) Cf. Wellhausen, 1. c. S. 455. 5) Deut. XXV, 5—10.