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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1924-01-01 · Jahrbuch (1924-1925) · p. Seite 247

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
1924-1925
Issue
Jahrbuch (1924-1925)
Date
1924-01-01
Page
Seite 247 (sequence 261)
Language
German
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Papo, Die sexuelle Ethik im Qorän. 217 gezeigt haben, die namentlich auf dem verderblichen Einfluß bezüglich des Nachwuchses fußen1). Aber mit Recht konstatiert Wellhausen2), daß nicht nur diese Erfahrungen hinsichtlich der Nachkommenschaft gegen die Verwandtenehen voreinnahmen, sondern daß hierbei religiöse Gründe, die er mit Recht unangebbare Gründe nennt, mitgespielt haben. Hinzuzufügen wäre nur, daß diese Gründe relativer, wenn nicht gar individueller Natur sind, was ja schon daraus hervorgeht, daß die Verbote bezüglich der Blutschande bei den verschiedenen Völkern ganz verschieden sind, und wenn die Völker ihre einzelnen Mitglieder nicht durch Gesetze binden würden, nach jedem einzelnen Individuum verschieden wären. Mit der Ansicht über die Blutschande geht es ähnlich wie mit dem Schamgefühl. Dieses ist wohl bei fast allen Völkern vorhanden, doch nicht in der gleichen Art. Während es sich bei uns auf das sexuelle Moment richtet, empfinden manche wilde Völker, die die Bekleidung gar nicht kennen, die tiefste Scham, wenn einer in Gegenwart anderer ißt3). Auch für derartige Dinge wird es schwer sein, eine Begründung zu finden. Ich vermute darum, daß auch die weiteren Forschungen der Mediziner, Psychologen etc. kein völlige Klarheit schaffendes Resultat hinsichtlich der Begründung der Blutschande erzielen werden, sondern daß hier Wellhausen, sicherlich nicht auf dem Standpunkt des Theologen stehend, das Richtige getroffen hat. Nachmanides, dessen medizinische und philosophische Kenntnisse ja bekannt sind, sucht in seinem Pentateuch-Kommentar die Verwandtenehenverbote ebenfalls nach allen Richtungen zu erklären, und schließt mit Worten, die, wiewohl theologisch eingekleidet, Wellhausens Ansicht zu bestätigen scheinen: UTW D^m D'p'inn WoD nWJHl mm DDnn tfirw -|ten njn by nhiyn xin mwm ^on mw kVi m msw wnn msm ntyinm -pwn jnw «im ijtd^d mmm 4)T»Xjrr» NMrf? vfrlT nyh Via Ttf» „Doch siehe, alle Verbote der Verwandtenehen fallen in die Reihe der Chukkim, das sind Ge- 1) Wellhausen, 1. c. S. 441. 2) ibid. 3) Cf. Qanteb, Das Weib in den Religionen der Völker, Berlin 1913, S. 528—529. 4) Nachmanides, Pent.-Komm. Zu Levit. XVIII, 6.

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