Mannheim
Compact Memory

Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1924-01-01 · Jahrbuch (1924-1925) · p. Seite 243

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
1924-1925
Issue
Jahrbuch (1924-1925)
Date
1924-01-01
Page
Seite 243 (sequence 257)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2638044-2638085-2638086--2734-2640108
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Papo, Die sexuelle Ethik im Qorän. 243 wieder schmücken, sie durfteheiraten1).WELLHAUSEN2)versucht, zu diesen vormohammedanischen Gebräuchen Analoga in der Bibel zu finden. Die Untersuchung, inwieweit sich die Reinigungsvorschriften für eine Kriegsgefangene3) in der Bibel mit diesem Brauche parallelisieren lassen, besonders aber, ob das dortige mit "1102? in Verbindung zu bringen ist, würde hier zu weit führen. Die Möglichkeit eines Zusammenhangs scheint immerhin gegeben. Dagegen muß sein Versuch, ein weiteres Analogon in der Bibel zu finden, nämlich Lev. XV, 29, wo berichtet wird, daß eine von unregelmäßigem Flusse geheilte Frau 2 Tauben als Opfer darbringt, wohl als mißlungen bezeichnet werden, da das Taubenopfer sehr häufig in der Bibel bei den verschiedensten Anlässen vorkommt. Mohammed hat nicht nur diesen Kult abgeschafft, sondern auch die Wartezeit der Witwen auf 4 Monate und 10 Tage herabgesetzt. Eine Begründung für diesen Termin läßt sich in der talmud. Literatur nicht finden. Baidhäwi weiß sich auch nicht recht zu helfen und gibt einen Grund an, der, augenscheinlich der Verlegenheit entspringend, sicherlich nicht stichhaltig ist: äüd&J uSys^j y>*$\ v^Jl£ £ eft^- jjiüJÜ.i\! js^J ^a^äp-Ü Uhk^' ^ß"2^ ^li" c)i iy3 ^Lf 0t JjfJti 4)L^j ^3 (j^oLjil 2ü3y> ^kx^'S U.jj «3! \j\j%SaZ**\ j&xl\ ,,Und vielleicht ist die Veranlassung zu dieser Bestimmung, daß das Embryo in den meisten Fällen sich zu regen beginnt nach 3 Monaten, wenn es männlich ist, nach 4, wenn es weiblich ist; und er hat dem längeren der beiden Termine Rechnung getragen und noch 10 Tage dazugegeben, für den Fall, daß, da bisweilen seine Bewegungen in den ersten Anfängen noch schwach sind, sie bei ihr noch nicht bemerkbar sind." Nach dem Talmud haben die Witwen in gleicher Weise wie die geschiedenen Frauen 3 Monate abzuwarten5). I) Wellhausen, 1. c. S. 454. 3) Deuter. XXI, 12. 4) Baidh. I, S. 121. 2) ibid. S. 455. 5) Jeb. 41a. 16*

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.