Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 1924-1925
- Issue
- Jahrbuch (1924-1925)
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 242 (sequence 256)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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242 Papo, Die sexuelle Ethik im Qorän. „Wenn man ihn fragt: ,Hast du eine Frau' und er verneint dies, darüber herrscht, wie berichtet wird, mehrfacher Widerspruch; doch heißt es, daß nach allgemeiner Meinung in diesem Falle die Scheidung nicht gilt." Diese Laxheit hinsichtlich der Scheidungsformel legt deutlich ein Zeugnis ab, wie sehr Mohammeds Absicht, das wasche, unüberlegte Entlassen der Frauen zu verhindern, mißglückt ist. Im krassen Gegensatz dazu haben der Talmud und das Rabbinentum, wiewohl beide, wie bereits erwähnt, auch auf dem Standpunkt des Entlassungsrechtes seitens des Mannes stehen, die Eindämmung der Scheidungen eben durch Erschwerungen beim Scheidungsakt durchzusetzen sich bemüht, wobei allerdings auch die Absicht mitwirkte, die Reinheit der Abkunft zu erhalten. Diese Erschwerungen erscheinen zum Teil bis aufs höchste getrieben, und minutiös; jeder Buchstabe, jedes Pünktchen des Scheidebriefes muß stimmen, damit die Scheidung gültig sei. Freilich die Frage, ob damit die Absicht erreicht wird, dürfte wohl auch nicht positiv zu beantworten sein, denn hierfür ist sicherlich vielmehr der Charakter, das sittliche Empfinden des Mannes maßgebend, als mehr oder minder strenge Gesetze und Umständlichkeiten. Zeitliche Beschränkungen hinsichtlich der Scheidung, daß nämlich die Scheidung zu bestimmten Zeiten verboten ist, kennt weder Koran noch, bis auf gewisse allgemein für die richterliche Praxis geltende Bestimmungen, der Talmud. Hinsichtlich der sexuellen Vorschriften für verwitwete Frauen hat Mohammed wohl Reformen gegenüber der Heidenzeit getroffen, die jedoch wahrscheinlich dem Judentum entnommen sind. Vor Mohammed verbrachte die Witwe ein volles Jahr in abgeschlossenem Zustande, sie pflegte ihr Äußeres nicht und sollte lediglich ihrer Trauer leben1). Nach Ablauf dieser Zeit mußte sie mit einem Tiere, einem Vogel (Esel? Schaf?) ihre Genitalien berühren, wobei, wie die Überlieferung erzählt, das Tier meist zugrunde ging; dann gab man ihr ein Stück Kameelmist, welches sie wegschleuderte; mit diesem Akte war ihre Witwentrauer beendet, sie durfte sich 1) Die Zeit eines Jahres ist von Mohammed noch hinsichtlich der testamentarischen Versorgung der Witwen beibehalten.