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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1924-01-01 · Jahrbuch (1924-1925) · p. Seite 240

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
1924-1925
Issue
Jahrbuch (1924-1925)
Date
1924-01-01
Page
Seite 240 (sequence 254)
Language
German
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240 P a p o, Die sexuelle Ethik im Qorän. Verheiratung mitzusprechen das Recht zu haben glaubten, oder auch an die Vormünder resp. die Verwandten, in deren Gewalt die Frau nach der Scheidung zurückgekehrt, und die bei einer neuen Verheiratung die Rolle desWali spielten. Baidhäwi neigt sich der letzteren Ansicht zu: *ä:>! Ju^ü (J*ää* £ v^J^ Ljil Li Cm w Btytl ^JLc ^Ub ^jXx» oLUÄ^ilb vJjill L^>jj ^il g>y dl ^^J^M J^vcoäJ ^yCi *a/> s&kJJZ+S o! Lg.^ai Ü Hierzu wird berichtet, daß dieser Vers geoffenbart wurde, bezüglich Makils ibn Jasar zur Zeit, da er seine Schwester Gunaila verhinderte, zu ihrem früheren, ersten Gatten zurückzukehren, und darin liegt ein Hinweis, daß die Frau sich nicht verheiraten soll, wenn sie sich nicht vergewissert hat, daß der Wali der Ehe nicht hinderlich im Wege stehen wird." Doch läßt der Wortlaut des Korantextes viel eher annehmen, daß, wie im vorhergehenden Verse die Ehegatten angesprochen sind, diesen eben klargemacht wird, daß sie ihren geschiedenen Frauen nichts mehr vorzuschreiben haben. Für den Wali wäre ja ein solches Gebot nicht nur nach der Scheidung vonnöten, sondern es soll ihm überhaupt ans Herz gelegt werden, seine Mündel nach eigener Wahl heiraten zu lassen, was sicherlich nicht im Sinne Mohammeds gelegen war, der ja seinem Unwillen darüber deutlichen Ausdruck verleiht, daß das Weib, welches er seinem Adoptivsohn Zaid als Ersatz für Zainab geben will, sich dieser Heirat zu widersetzen wagt2). Bibel und Talmud erachten es für überflüssig, gegen gewaltsame Ehehinderungen durch den früheren Gatten Vorschriften zu erlassen. Der Talmud bespricht die einzige mögliche Eheverhinderung durch den geschiedenen Gatten, die jedoch keinesfalls gewaltsam genannt werden kann, den Fall nämlich, daß der Gatte den Scheidebrief mit der Klausel ausstellt: „Du bist frei für jedermann, außer für den und den". Würde ein solcher Scheidebrief anerkannt werden, so wäre tatsächlich die Möglichkeit einer Verhinderung von Ehen, die dem früheren Gatten nicht zusagen, gegeben. Wiewohl nun im Talmud keine 1) Baidh. I, S. 121. 2) Sure XXXIII, 36.

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