Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 1924-1925
- Issue
- Jahrbuch (1924-1925)
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 236 (sequence 250)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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236 Papo, Die sexuelle Ethik im Qorän. XfcLtojlt pZj at oi^t c^J^L^ cfr^ q^o^! oSjJl^iU, a^jj xl „Und die Mütter sollen ihre Kinder 2 volle Jahre säugen für den, der will, daß die Säugung vollständig sei; und dem Vater obliegt ihre Ernährung und ihre Bekleidung nach Billigkeit." Daß sieh diese Säugungsvorschrift in erster Linie auf die geschiedenen Frauen bezieht, bemerkt bereits Baidhäwi: ^O^jnh oldJJjJt3 „Die Mütter bezieht sich auf die Geschiedenen und auch auf andere." Wenn es nun festsetzt, daß dem Vater des gesäugten Kindes die Versorgung der Frau obliegt, so läßt das schließen, daß sie sich für die Zeit der Säugung nicht verheiraten durfte, da es schwer ist anzunehmen, eine verheiratete Frau werde von einem andern Manne mit Kost und Kleidung versorgt, während ihr sexueller Gebrauch durch ihren gegenwärtigen Gatten erfolgt. Es erscheint somit obige Annahme an Richtigkeit zu gewinnen, daß Mohammed bei der Abfassung dieses Verses und überhaupt, was dieses Gesetz anlangt, auch im Sinne des Talmuds vorgegangen ist. Mohammed mußte bei der stark sexuell libidinösen Veranlagung seiner arabischen Frauen nicht nur befürchten, wie dies die Talmudlehrer taten, sie könnten, um die Wartezeit der 24 Monate zu verkürzen, ihr Kind vorzeitig entwöhnen oder gar umbringen, sondern er mußte annehmen, daß man sogar den 3 Monatetermin zu umgehen versuchen werde; die Schwangerschaft im dritten Monat zu verdecken, mag ja immerhin gelingen. Daher seine Vorschrift: 2)a$As>J & dJi vJlL> Lo a*Ä*j ai j^s? % „Und nicht ist es ihnen erlaubt zu verheimlichen, was Allah in ihren Leibern erschaffen hat." Und das natürlich, um den Termin zu kürzen, wie auch Baidhäwi erklärt: 8)«J^Jt £ SLsfcud £ JÜjJt c* 1) Baidh. I, S. 122. 2) S. II, 228. 3) Baidh. I, S. 119.