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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1924-01-01 · Jahrbuch (1924-1925) · p. Seite 233

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
1924-1925
Issue
Jahrbuch (1924-1925)
Date
1924-01-01
Page
Seite 233 (sequence 247)
Language
German
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P a p o, Die sexuelle Ethik im Qorän. 233 Aus zahlreichen Quellen1) ist es bekannt, daß der Araber eine Leidenschaft zu schwören besitzt. Diese Veranlagung spielte auch in das Eheleben unliebsam hinüber. Der Mann schwur in seinem Zorne die Frau zu verstoßen, der Schwur mußte gehalten werden, wenn er auch bereut wurde, nur wurde in diesem Falle die Frau bald wieder zurückgenommen, was ja bei häufiger Wiederholung eines solchen Vorganges die Ehescheidung und damit die Ehe selbst zu einer Farce herabgewürdigt. Mohammed dürfte die talmudische Bestimmung wohl gekannt haben, wonach jeder auf Grund eines Gelübdes ausgestellte Scheidebrief von vornherein ungültig ist, weil er einem erzwungenen Scheidebriefe gleichkomme: ^XIQttf 1DX JDPÜ '11DK a)V)D3 pr> *6ty ntw htinwi nmym M „Es sagt R. Naehman im Namen Samuels: Ein erzwungener Scheidebrief in Israel ist nur dann gültig, wenn er im gesetzlichen Wege erzwungen ist, wenn aber nicht, dann ist er ungültig." Nach talmudischem Recht muß im Falle eines Gelübdes der Gatte sich erst von einem Gerichtshof von dem Gelübde freisprechen lassen, dann erst kann er die Scheidung vollziehen lassen: KPP üb® DTIp h TWW "pS IM ]rth h]}2T\ JÖtW DK 3)M!N^ riDH „Wenn der Gatte geschworen hat, sich scheiden zu lassen, muß er sich vorerst von dem Gelübde freimachen lassen, damit es nicht einem Zwange gleichkomme/4 Dennoch glaubte Mohammed ein besseres Mittel zu finden, übereilten Scheidungen durch Gelübde entgegenzutreten, bei dem es dem Mann nicht möglich gemacht wird, bald nach dem Schwur sich von diesem freizumachen und dann scheinbar ohne Bezug auf den Eid, dennoch aber ganz im Banne desselben die Scheidung durchzuführen. Er setzte fest, daß ein Mann, der einen Eid geleistet hat, sich von einer Frau zu trennen, 4 Monate zu warten habe, und wenn er dann den Eid bereut, ohne Sühne von der Ausführung desselben Abstand nehmen könne: *. ». ,__. w Cjy^ cA* o^V r*31^ o* co^jj 1) Sure II, 224. Vgl. auch die häufigen Schwüre Mohammeds in den Mekkanischen Suren. 2) Gittin 88*. 3) Schulchan Aiuch, Eben haezer 134, § 4. 4) Sure II, 226.

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