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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1924-01-01 · Jahrbuch (1924-1925) · p. Seite 232

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
1924-1925
Issue
Jahrbuch (1924-1925)
Date
1924-01-01
Page
Seite 232 (sequence 246)
Language
German
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232 P a p o, Die sexuelle Ethik im Qorän. des Bibelverses in drei Lager: DTK VTW tib IDIK JH^n rmy m ned *o -oo«? rrny w na ksd p dk jAk w»k nx nny na nsd *o idw» i^n»n nmp\n i^bk idik Wn n^ai im rwn idkw rotwi nw mn« nsd i^s« wpj? •»m nm ^TOJ» ]n NEDn *6 DK „Die Schule Schammais lehrte, man dürfe seine Frau nur wegen eines sittlichen Fehltrittes entlassen, da es heißt: „wenn er ihr auf eine Handlung gekommen ist, deren sie sich schämen muß", die Schule Hilleis dagegen, auch dann schon, wenn sie ihm das Essen verdorben hat, da es heißt: „wenn er an ihr etwas findet, worüber sie sich schämen muß"; R. Akiba dagegen lehrt, auch wenn er eine andre gefunden hat, die schöner ist als sie, da es doch heißt: „Wenn sie nicht Gunst gefunden hat in seinen Augen." Das spätere Rabbinentum hat hier eine Differenzierung hinsichtlich der ersten Ehe gegenüber den weiteren Eheverbindungen gemacht. Für die erste Ehe, deren besonders heiliger Charakter bereits erwähnt wurde, gilt Schammais Lehrsatz2). Für die späteren läßt man Hillels Ansicht in Geltung treten3), während über die Meinung R. Akibas die rabbinische Ritualgesetzgebung völlig schweigt. Unter solchen Voraussetzungen, daß nämlich die jüdischen Quellen, aus denen Mohammed schöpfte, auch auf dem Standpunkte der grundlosen, gewaltsamen Scheidung der Frau stehen, daß die Christen, mit denen er in Berührung kam, noch viel von diesen jüdischen Gebräuchen beibehalten hatten, darf es ihm keinesfalls zum Vorwurf gemacht werden, daß auch er, allerdings ganz seiner allgemeinen Lehre entsprechend, von denselben Gesichtspunkten hinsichtlich des Scheidungsgrundes ausgeht. Mohammeds Verdienst soll es ja auch nicht sein, sich über die Quellen seiner Lehren emporgeschwungen zu haben, sondern nur mit Hilfe derselben seinen Stammesbrüdern diejenigen Momente der Kulturreligionen gebracht zu haben, für die sie überhaupt aufnahmefähig waren, und in dieser Hinsicht hat er auch auf dem Gebiete der Ehescheidung nichts Geringes geleistet. 1) Gittin IX, 10. 2) Schul chan Aruch, Eben haezer 119, § 3. 3) Beth Josef zur Stelle.

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