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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1924-01-01 · Jahrbuch (1924-1925) · p. Seite 231

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
1924-1925
Issue
Jahrbuch (1924-1925)
Date
1924-01-01
Page
Seite 231 (sequence 245)
Language
German
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P a p o, Die sexuelle Ethik im Qorän. 231 in Anwendung kam, wo die Scheidung sich bloß auf Mißfallen der Frau bei dem Gatten gründete, wobei ja immerhin ein W1J?1), worunter jedoch nichts ärgeres als etwa ein unzüchtiger Blick gegen einen anderen Mann, den der eifersüchtige Gatte zu bemerken geglaubt, mitspielen mochte, daß aber t£HJ, expellere, dort angewandt wurde, wo ein ernstliches Verschulden der Frau gegeben war; wo freilich krasser Ehebruch vorlag, bedurfte es ja der Scheidung nicht, da ja die Frau ohnehin nach biblischem Gesetz der Todesstrafe verfallen war. Diejenigen Stellen in der Bibel, an denen BTÜ steht, dürften vielleicht zum Teil sich in obigem Sinne erklären lassen. Der scharfe Ausdruck im Munde der eifersüchtigen beleidigten Sarah2) gegen die verhaßte Nebenbuhlerin läßt sich wohl subjektiv verstehen. Auch bei den Eheverboten für die Priester ist es möglich, daß darunter nur wegen ärgerer Vergehen verstoßene Frauen gemeint sind. Warum auch in Num. XXX, 10, wo es sich um die Verantwortlichkeit für die Einhaltung der Gelübde handelt, der Ausdruck TWflVi gebraucht ist, läßt sich freilich nicht leicht klarstellen, doch läßt die Tatsache, daß ein part. perf. pass. von T\bü? in diesem Sinne überhaupt nicht vorkommt, schließen, daß diese substantivische Partizipform, weil eben die Begriffsdifferenzierung schon verschwommen war, nur von t£TL3 gebraucht wurde, vielleicht auch darum, weil bei dem weiteren Begriffsumfang von r6ttf immer erst ein Präpositionalobjekt, wie etwa ntfiPKD, hinzugesetzt werden mußte, um den Begriff der Ehescheidung eindeutig zu bestimmen. Diese versuchsweise rekonstruierten Differenzierungen haben sich jedoch bald verloren. Sind sie, wie gezeigt, in biblischer Zeit, nur noch verschwommen, kaum zu erkennen, so sind sie später ganz verschwunden und nichts Weiteres läßt auf frühere zwei Arten der Ehescheidung schließen. Immerhin sollte die Bemühung, auch hier eine Anlehnung des Koran an die Bibel zu finden nicht unversucht bleiben. Im Talmud teilen sich die Gelehrten hinsichtlich des Scheidungsgrundes entsprechend der verschiedenen Auffassung 1) Deut. XXIV, 1. 2) Gen. XXI, 10.

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