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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1924-01-01 · Jahrbuch (1924-1925) · p. Seite 230

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
1924-1925
Issue
Jahrbuch (1924-1925)
Date
1924-01-01
Page
Seite 230 (sequence 244)
Language
German
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230 P ap o, Die sexuelle Ethik im Qorän. Die Bibel verhält sich ähnlich zu der Frage der grundlosen Scheidung durch den Mann. Deut. XXIV, 2 läßt aber mehr die Absicht durchschimmern, es soll verhindert werden, daß zwei sich nicht verstehende, nicht zusammenpassende Menschen aneinandergekettet sein, als daß damit der Roheit des Mannes irgendwelche Konzessionen gemacht werden sollen. Übrigens darf auch die biblische Scheidungsvorschrift keinesfalls als ein neues Gesetz aufgefaßt werden. Die Einrichtung Deut. XXIV, 1 muß eine sehr frühe, wahrscheinlich aus der Hebräerzeit stammende sein, wie unzweideutig aus dem Satzgefüge Deut. XXIV, 1—4 hervorgeht. Vers 1—3 sind Konditionalsätze und erst mit Vers 4 beginnt der Hauptsatz. Die Scheidung und der Scheidebrief werden als bekannt vorausgesetzt und nur das später zu behandelnde Verbot der Rücknahme nach weiterer Verehelichung wird als neues Gesetz dargestellt. Es liegt die Vermutung nahe, daß auch in der Bibel nicht nur eine Art der Scheidung enthalten ist, was ich an Hand der Terminologie nachzuweisen versuchen will. Der allenthalben gebrauchte rabbinische Ausdruck ist tSHJ, der sich auch im Pentateuch bei der Vertreibung Hagars1), bei dem Verbot geschiedener Frauen für die Priester2) und bei der Betonung der Verantwortlichkeit einer Geschiedenen für ihre Gelübde3) findet. Dagegen ist gerade dort, wo die Bibel von der Scheidung selbst spricht4) keine Spur dieses Ausdruckes zu finden; ebenso dort, wo die Bibel das Scheidungsrecht für den Mann aufhebt, nämlich im Falle der Vergewaltigung5) oder der Verleumdung wegen fehlender Virginität6). Der dort gebrauchte Ausdruck ist die Pielform des Stammes r6ttf, was also etwa einem „dimittere" entspricht, während das obenerwähnte tänJI, gleichfalls Piel, etwa „expellere" bedeutet. Es ist nun anzunehmen, daß die verschiedenen Termini ursprünglich auch zur Bezeichnung verschiedener Arten der Ehescheidung verwendet worden sind. Die nächstliegende Annahme ist, daß rf?ttf, dimittere, dort 1) aen. XXI, 10. 2) Levit. XXI, 7. 14; XXII, 13; Ezech. XLIV, 22. 3) Numeri XXX, 10. 4) Deut. XXIV, 1—4. 5) ibid. XXII, 29. 6) ibid. 19.

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