Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 1924-1925
- Issue
- Jahrbuch (1924-1925)
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 223 (sequence 236)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Papo, Die sexuelle Ethik im Qoran. 223 ist das Herausbefördern des semen gleich nach der Kohabitatio durch springende Bewegungen seitens der Frau. Dieses Mittel gilt als verpönt. Es muß die Frau, von der der Mann solches fordert, die Scheidung der Ehe verlangen: Klints •.!"6 *1DK ^miro |JW KW nstwA mhüü „Sagt er zu ihr, sie solle sich anfüllen lassen und auf den Kehrichthaufen ausschütten, so soll er zur Scheidung veranlaßt werden und ihr die Kethubba auszahlen". Zu bemerken wäre noch, daß im Talmud, wie aus der oben zitierten Stelle Jeb. 12 b hervorgeht, der coitus mit einer Minderjährigen als Ehegattin nicht verboten ist. Im Koran wird dessen keine Erwähnung getan; den Traditionariern wird die Sache doch wohl zu denken gegeben haben. Es scheinen die Hanifiten in dieser Hinsicht dem Talmud ähnlich zu lehren: ** ~ it » & vi>^ LgJ ^äJ! ^} äüojil v-^j urfr^' \J® kJ°** 2)ejU*M L^J ^ydf ^z£d^ \^*** „Und der coitus mit einer Minderjährigen, die noch keine Lust empfindet, gilt nicht als verboten, und das ist ein Mädchen von etwa 6 Jahren, während die, die bereits Wollust empfindet, etwa 9 Jahre alt ist." V. Sexuelle Enthaltsamkeit während der Menstruation. Mohammed hat im Koran, wenn man dessen Bedeutung als Gesetzbuch im Auge hat, eine derartige Anzahl von Lücken gelassen, daß die Annahme berechtigt erscheint, er habe sich mit seinen offenbarten Aussprüchen auf das beschränkt, was ihm gegenüber der Gahilija, gegenüber der arabischen Heidenzeit, als abänderungsbedürftig erschienen ist. Dies mochte denn freilich auch als Anlaß hinreichen, ihn zu bestimmen, über die Behandlung der Frauen während der menses wenigstens in Kürze seine Ansicht zu äußern. Aber es mag dies nicht der einzige Beweggrund gewesen sein. Ganz besonders wird es Mohammeds Aufgabe gewesen sein, der doch aus jüdischen und christlichen 1) Kethub. VII, 2. 2) Muhtaßar el Koduri, 1. c. S. 33