Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 1924-1925
- Issue
- Jahrbuch (1924-1925)
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 224 (sequence 237)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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224 Papo, Die sexuelle Ethik im Qorän. Quellen geschöpft und von seinen Gläubigen die gleiche Ehrfurcht vor jeder der beiden Schriftreligionen verlangt hat, dort einen Übergang zu schaffen, eine Brücke zu schlagen, wo in den Ritualien Judentum und Christentum damals in krassestem Gegensatz zueinander gestanden haben. Ein solcher Fall nun liegt in der Auffassung der menstruatio vor. Bezüglich der christlichen Ansicht möge hier eine von Preuss1) zitierte Erwähnung des Moraltheologen Capellmann2), der die cohabitatio menstruationis tempore unter gewöhnlichen Umständen für ein peccatum veniale ob indecentiam, falls aber ein ethisch zu rechtfertigender Grund vorhanden ist, wie etwa der dringende Wunsch nach Zeugung oder das Vermeiden von Abwegen, sogar für erlaubt erklärt, als Nachweis genügen, daß das Christentum in dem sexuellen Gebrauch Menstruierender weitgehende Konzessionen macht. In schroffem Gegensatz hierzu stand nun das Judentum, und zwar nicht nur das talmudische, sondern bereits das biblische Judentum. Das Verbot, mit einer menstruierenden Frau zu koitieren, wird bereits in Lev. XVIII, 19 ausdrücklich" betont und ebendort XX, 18 mit der Strafe der „Ausrottung aus dem Volke44 bedroht. Das talmudische Judentum geht in der der Bibel zugrunde liegenden Ansicht noch weiter, indem es nicht nur den coitus zur Zeit der menses untersagt, sondern die Forderung nach strenger Absonderung aufstellt: $h pnTJD xbtt T1DK vb KJWIKTO fflTp K^K T)DK „Nach der Thora ist nur der Coitus verboten, nach den Rabbinen auch die fleischliche Annäherung.44 Ein besonders frommer Mann wird gerühmt, daß er seine Frau während der menstruatio JÜJ üb PUtfip lV>SK „nicht einmal mit dem kleinen Finger berührt habe444). Aber noch weiter gehen die Forderungen des Talmud: Man solle nicht mit ihr an einem Tische essen: 5)iTQJ7 bnn ySö mm DJJ nm blW tob „Der mit Gonorrohoe behaftete soll mit einer Menstruierenden nicht zusammen essen, um nicht Gelegenheit zur Sünde zu geben,44 wozu Raschi die Erklärung fügt: Dj; ntn bs$> üb mm Dj; nnta p» bs\ mm „Der mit Gonorrhoe Behaftete soll 1) Peeuss, Biblisch-talmudische Medizin, Berlin 1911, S. 140. 2) Pastoralmedizin, pag. 177. 3) Sabb. 13», toßafot. 4) Sabb. 13*. 5) Sabb. 11».